Bereits 2017 hat der Kärntner Rechnungshof die Kulturförderung des Landes überprüft. Nun hat man sich angesehen, welche Empfehlungen von damals umgesetzt wurden und wo nach Verbesserungsbedarf besteht. Im Juli 2023 waren laut Bericht „30 Prozent vollständig und 38 Prozent teilweise umgesetzt. Knapp ein Drittel der Empfehlungen (32 Prozent) war noch offen.“ So seien die Informationen über Kulturförderungen nach wie vor unübersichtlich und zum Teil widersprüchlich, auch bei der Abwicklung bestehe Verbesserungsbedarf.

Gefordert wurde 2017 auch eine längerfristige Strategie, die bisher nicht umgesetzt wurde. „Das Land sollte ehestmöglich eine mehrjährige Strategie für den Kulturbereich erarbeiten und beschließen“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer dazu. Im Bericht wird aber auch darauf verwiesen, dass im aktuellen Regierungsprogramm die Entwicklung einer Kulturstrategie vorgesehen ist. Jakob Grollitsch aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser verweist darauf, dass der Prozess für die „Kärntner Kulturstrategie 2030“ im September mit einer europaweiten Ausschreibung gestartet worden und auf zwei Jahre angelegt sei: „Aktuell befindet sich das europaweite Vergabeverfahren für die Umsetzung der Kärntner Kulturstrategie in der finalen Phase.“ Anfang 2024 soll als erster Schritt eine Agentur für die Begleitung des „stark auf Partizipation beruhenden Kulturstrategie-Prozesses“ beauftragt werden.

Online-Anträge

Seit dem Vorjahr können Kulturförderungen auch online beantragt werden, im Bereich der Volkskultur würden allerdings nur analoge Formulare zum Download angeboten werden, stellte der Rechnungshof fest. „Die Online-Beantragung bei volkskulturellen Förderungen ist seit Sommer 2023 möglich. Als zusätzliches Service-Angebot für ehrenamtlich Tätige vorwiegend im Bereich der Volkskultur wird aber auch weiterhin die analoge Einreichung möglich sein“, erklärt Grollitsch.

Kritisiert wird auch die „mangelnde Evaluierung“ von Fördermaßnahmen, also das Fehlen von konkreten mess- und überprüfbaren Zielen: „Anhand der Ergebnisse dieses Evaluierungsprozesses könnte das Land die Kulturförderungen zielgerichtet weiterentwickeln“, heißt es im Bericht. Auch hier verweist Grollitsch auf die Umstellung auf den elektronischen Akt. Nachdem diese erfolgreich umgesetzt wurde, „wird aktuell die Förderfalldatenbank der Kulturabteilung grundlegend umstrukturiert und verbessert.“

Einheitlicher Förderprozess

Auch der vom Rechnungshof kritisierte getrennte Bearbeitungsprozess von Förderungen in den beiden Bereichen Kunst- und Kultur und Volkskultur sei dem Land bewusst, so Grollitsch. Mit der Einführung des elektronischen Akts sei ein „einheitlicher Förderprozess“ geschaffen worden. Grundsätzlich werde aber zwischen den beiden Förderbereichen unterschieden, „da sich in der Volkskultur fast ausschließlich ehrenamtliche Personen engagieren, welche ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit ausüben, wohingegen im Bereich der professionellen Kulturlandschaft, Kulturschaffende haupterwerbstätig sind.“ Der Rechnungshof rät jedenfalls, „die Prozesse aller einlangenden Anträge zu vereinheitlichen, um einen tatsächlichen Effizienzanstieg durch die Zusammenlegung der Unterabteilungen zu gewährleisten“. Und weiter: „So könnten auch Überhänge oder Engpässe von Personalressourcen besser ausgeglichen werden.“