Die Sexismus-Vorwürfe bei den Bayreuther Festspielen in Deutschland haben kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung eingestellt. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Dippold der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit, wie die dpa Sonntag früh meldete. Dippold zufolge hatte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe von vier Mitarbeiterinnen ermittelt, die Verfahren hatten sich gegen einen Verdächtigen und gegen eine unbekannte Person gerichtet.
Es habe sich um "sehr geringfügige Belästigungen ohne jegliche Folgen am untersten Rand der Strafbarkeit" gehandelt, sagte Dippold weiter. "Alle vier Geschädigten haben keinerlei Strafverfolgungsinteresse und verzichteten auf die Stellung eines Strafantrags. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war unter diesen Umständen zu verneinen", sagte Dippold weiter. Das Ermittlungsverfahren war im Sommer aufgrund der Berichterstattung in den Medien von Amts wegen eingeleitet worden, hatte die Staatsanwaltschaft damals erklärt.
#MeToo-Debatte
Kurz vor Beginn der Festspiele im Juli hatten Frauen dem "Nordbayerischen Kurier" anonym sexuell motivierte Übergriffe geschildert. Sie seien angefasst worden oder hätten sich anzügliche Bemerkungen anhören müssen. Das Festival hatte - zur Unzeit kurz vor der Eröffnung - eine #Metoo-Debatte am Hals.
Festspiel-Chefin Katharina Wagner hatte zudem bestätigt, dass auch sie selbst betroffen war. "Sexuelle Anzüglichkeiten und teilweise Übergriffe in gewisser Weise ja", hatte sie der Deutschen Presse-Agentur gesagt. "Ich habe mich aber zu wehren gewusst." Sie fügte hinzu, sie habe "sehr, sehr deutlich gehandelt". "Schockiert" sei sie von Berichten über Übergriffe, Beleidigungen und Anzüglichkeiten.
In der Saison 2022 gab es denn auch in diesem Zusammenhang arbeitsrechtliche Konsequenzen für einen Mitwirkenden, wie Sprecher Hubertus Herrmann auf Anfrage mitteilte. Nachdem alle Mitwirkenden durch die Geschäftsführung "proaktiv" auf die Thematik angesprochen worden seien, hätten sich Mitarbeiterinnen gemeldet und von Vorfällen berichtet, die sich auf einen Mitwirkenden bezogen. "Es wurde gehandelt und mit den Betroffenen zeitnah ausführlich gesprochen sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Verursacher nach umfassender Klärung und Abwägung gezogen." Welcher Natur diese Konsequenzen waren, wollte Herrmann nicht sagen.
Bei einer Betriebsversammlung sei das Stammpersonal im Dezember über diesen Fall informiert und nochmals dafür sensibilisiert worden, sich direkt oder anonym an die Geschäftsführung zu wenden. "Darüber hinaus wird präventiv in Anlehnung an den Verhaltenskodex des Deutschen Bühnenvereins ein Verhaltenskodex entwickelt, sind Fortbildungen für Führungskräfte vorgesehen und wird die Thematik - wie bereits im Festspieljahr 2022 - Teil der Arbeitssicherheitsbelehrungen sein."