Rieus Produktionsfirma hatte von der Gewerbeaufsicht einen Bußgeldbescheid in Höhe von 116.550 Euro erhalten, weil im Sommer 2015 bei sieben Freiluftkonzerten in Maastricht minderjährige Panflötenspieler noch nach 23.00 Uhr auf der Bühne gestanden hatten.
Dies ist den unter 18-Jährigen in den Niederlanden jedoch verboten. Rieu hatte gegen das Bußgeld Widerspruch eingelegt und argumentiert, für den Auftritt sei nicht er verantwortlich gewesen, sondern ein rumänischer Panflöten-Virtuose. Die Argumente der Gewerbeaufsicht überzeugten das Gericht nicht.