Erstmals in der heimischen Kulturbranche wurde beschlossen, dass die Subventionen von Filmprojekten an eine Geschlechterquote geknüpft werden. Ein Novum. Aber der Reihe nach: Die Petition "No Change Without Change" forderte eine Geschlechterquote in puncto faire Verteilung der Gelder. Mehr als 1500 Menschen aus dem Filmbereich, darunter zig Verbände haben diese unterschrieben, zuletzt tauchten auch neue Konzepte zur Gleichstellung auf. Und der Fachverband der Wirtschaftskammer die Forderungen auch unterzeichnet.
Der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts, Österreichs wichtigster Filmförderstelle, hat gestern mit deutlicher Mehrheit eine Richtlinienänderung beschlossen, die im Bereich der Frauenförderung nachhaltige Verbesserungen herbeiführen soll. "Implementiert wurde das sogenannte „Gender Budgeting“ als mehrstufige Zielvorgabe bis zum Jahr 2024 für alle Förderbereiche von der Entwicklungsphase bis zur Filmherstellung", heißt es in einer Aussendung von Kulturstadträtin Andrea Mayer.
„Ich freue mich über diese Entscheidung des Filminstituts“, sagt diese. „Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass im Zuge der Diskussion der letzten Monate Personen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Filmbranche Überlegungen angestellt haben, wie diese strukturelle Problematik am besten gelöst werden kann. Das zeugt von einem hohen Maß an Problembewusstsein. Ich freue mich, dass mit dieser Richtlinienänderung jetzt deutliche Schritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit folgen werden.“
Was beschlossen wurde
„Die vom Aufsichtsrat neu eingeführten Bestimmungen legen fest, dass die Basis der Förderentscheidungen nach wie vor die qualitative inhaltliche, künstlerische und wirtschaftliche Beurteilung der Projekte bildet“, sagt Filminstitut-Direktor Roland Teichmann. Ziel sei es jedoch, die Einreichquote von Projekten mit weiblicher Beteiligung in den Positionen Produktion, Drehbuch und Regie von derzeit rund 30 Prozent schrittweise und mit möglichen Schwankungsbreiten anzuheben. "Dies trägt zur Steigerung der qualitativen Vielfalt des österreichischen Filmschaffens, vor und hinter der Kamera, bei", erklärt Teichmann.
Das neue Modell zur Fördervergabe, das gemäß Beschluss mit 1. Juli 2021 in Kraft treten wird, sieht ein mehrstufiges System vor. Bis 2024 soll dadurch eine Gleichstellung von Männern und Frauen (50:50) bei der Vergabe der Fördermittel erreicht sein. Eine starre Quotenregelung sei nicht vorgesehen, mit Einschleifregelungen und Schwankungstoleranz wird ein sanfter Übergang zur neuen Förderpraxis gewährleistet. Eine laufende Evaluierung sei ebenso vorgesehen.
Wie wird berechnet? Bei allen künftig eingereichten Projekten soll auf die Besetzung der Stabstellen Produktion, Regie und Drehbuch Rücksicht genommen werden. Primäres Auswahlkriterium bleibt aber weiterhin die künstlerische und wirtschaftliche Qualität des einzelnen Projekts. Aber: Um den Anteil von Frauen bei den eingereichten Projekten weiter zu steigern, sollen begleitende Maßnahmen erarbeitet werden.