Nach dem ersten von einem Interessenten geäußerten Verdacht "hätte ich nicht weitermachen sollen", meinte der 67-Jährige. Richter Christoph Freudenthaler sah den Betrug als erwiesen an, betonte jedoch, dass der Hauptangeklagte nicht von Anfang an wissentlich mit Vorsatz Fälschungen verkauft habe. Allerdings habe er, als erste Verdachtsmomente auftauchten, weitergemacht, weshalb dann der Täuschungsvorsatz gegeben gewesen sei. Das späte Teilgeständnis wertete er als mildernd. Allerdings hat der 67-Jährige drei einschlägige Vorstrafen, was Freudenthaler als erschwerend ansah. Daher erhielt er 21 Monate Haft, sieben davon unbedingt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil rechtskräftig ist.
Der mitangeklagte 75-jährige Halbbruder des 67-Jährigen, ein Münchner Architekt, wurde rechtskräftig im Zweifel freigesprochen. Er hatte von Beginn an zugegeben, Herkunftsnachweise "verschleiert" zu haben, aber nur, um seinem Halbbruder zu helfen. Dieser befindet sich seit Jahren in massiven Geldnöten. Gläubiger sollten daher keinen Zugriff auf die Kunstwerke erhalten, an deren Echtheit er nicht gezweifelt habe.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte Elisabeth Nowak-Thaller vom Lentos Kunstmuseum vor zwei Jahren. Ein Geschäftsmann, dem "Staudacher-Originale" angeboten worden waren, wandte sich an die Expertin für Werke des 94-Jährigen, der als einer der wichtigsten Vertreter der abstrakten Malerei in Österreich gilt. Sie äußerte Zweifel an deren Echtheit, der Verkauf kam nicht zustande. Daraufhin versuchte der mutmaßliche Betrüger sein Glück in Niederösterreich und konnte tatsächlich eines jener Bilder verkaufen, das kurze Zeit später auf dem oberösterreichischen Kunstmarkt auftauchte. Deshalb informierte das Lentos die Polizei. In weiterer Folge wurden 22 Fälschungen sichergestellt, die ab 2002 - viele davon im Jahr 2013 - verkauft wurden.
Eindeutig Fälschungen
Im Wesentlichen ging es an den vier Verhandlungstagen des im Juni begonnenen Prozess um die Frage, ob die Angeklagten wussten, dass es sich um Fälschungen handelte. Daher wurde der betagte Maler nach Linz zur Begutachtung geladen und konstatierte, dass die Bilder nicht von ihm stammten. Anschließend beauftragte der Richter noch einen Kunstsachverständigen. Dieser kam zu dem Schluss, dass es sich eindeutig um Fälschungen handle. Der Versuch von Verteidiger Sebastian Mairhofer, den Experten als unseriös darzustellen und noch weitere Gutachten erstellen zu lassen, lehnte der Richter ab. Maierhofer wollte für den Hauptbeschuldigten ein mildes Urteil, da er nicht betrogen, sondern lediglich "grob fahrlässig" gehandelt habe.
Staatsanwältin Elisabeth Tavernaro hielt dem Duo hingegen versuchten und vollendeten schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Schadenssumme bezifferte sie auf 78.000 Euro, die tatsächlich durch den Verkauf entstanden. 41.500 Euro wären noch hinzugekommen, wenn auch geplante Deals mit weiteren Fälschungen geglückt wären.