Wegen der Coronapandemie finden die Salzburger Festspiele in diesem Sommer ja in modifizierter Form von 1. bis 30. August statt. Die Festspiele haben ein umfassendes Präventionskonzept erarbeitet, in Abstimmung mit Behörden und einem medizinischen Expertenbeirat. Die von der Bundesregierung verordneten Corona-Vorschriften wurden integriert.
Die Salzburger Festspiele haben Auszüge aus dem 41 Seiten umfassenden Konzept auf ihrer Homepage unter www.salzburgerfestspiele.at veröffentlicht. Das Konzept wird jeweils an neue Entwicklungen angepasst. Darin enthalten sind auch Hygiene-, Verhaltens- und Abstandsregeln für Künstler, Mitarbeiter und Besucher.
Für das Publikum gilt unter anderem eine generelle Maskenpflicht außer am Sitzplatz während der Vorstellung. Die Eintrittskarten sind personalisiert: Der Name des Inhabers ist auf der Karte gedruckt, um im Falle einer Covid-19-Erkrankung den Behörden ein schnelles Contact Tracing zu ermöglichen. Der Kartenbesitzer muss bei der Ticketkontrolle seinen Ausweis unaufgefordert vorweisen.
Es wird weder eine Pause noch eine Bewirtung geben. Eine aktive Publikumsleitung unterstützt die Einhaltung der Ein-Meter-Abstandsregel. Die Ein- und Auslasszeiten werden entkoppelt. Um zu vermeiden, dass Publikumsströme aufeinandertreffen, werden Veranstaltungen in den Festspielhäusern nicht mehr gleichzeitig durchgeführt. An allen Eingängen und neuralgischen Punkten sind Desinfektionsspender aufgestellt. Kontaktflächen werden häufig gereinigt.
Die Sitzplätze wurden unter Einhaltung der Abstandsregeln deutlich reduziert und sind prinzipiell im Schachbrettmuster angelegt. Dass Publikum wird über alle Informationskanäle der Salzburger Festspiele rechtzeitig vor Festspielbeginn im Detail über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen informiert.
Für Künstler und temporäre Mitarbeiter der Salzburger Festspiele gilt eine verpflichtende Corona-Initialtestung und die Vorlage eines Attests vor Aufnahme der Tätigkeit, das nicht älter als vier Tage ist. Die Hygieneregeln und Regeln zur Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes sind verpflichtend einzuhalten. Auf der Bühne treten die Darsteller ohne Schutzmaske auf.
Weiters wurden die Künstler und Mitarbeiter in drei Gruppen mit entsprechenden zusätzlichen Präventionsmaßnahmen eingeteilt. Die rote Gruppe betrifft jene Bühnenakteure, welche die Abstandsregel nicht einhalten und keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Für sie gelten Maßnahmen wie ein PCR-Screening und das Erstellen eines Gesundheitstagebuches.
Der orangen Gruppe gehören Künstler an, die prinzipiell einen Abstand einhalten können, sowie Mitarbeiter, die Kontakt zur Roten Gruppe haben und eine Schutzmaske tragen können. Für sie gilt: Initialtestung, Gesundheitstagebuch wie auch temporärer Mund-Nasen-Schutz gemäß Präventionskonzept.
Die gelbe Gruppe umfasst Mitarbeiter, die zu jeder Zeit die Abstandsregeln einhalten können. Für sie gilt: Initialtestung und ebenfalls temporärer Mund-Nasen-Schutz. Anhand von roten, orangen und gelben Farbbändern ist zu erkennen, welcher Künstler und welcher Mitarbeiter welcher Gruppe zugeteilt ist und welche Verhaltensnormen für ihn gelten.