Im Machtkampf bei den Osterfestspielen Salzburg zwischen dem künstlerischen Leiter Christian Thielemann und dem designierten Intendanten Nikolaus Bachler meldete sich am Mittwoch die Sächsische Staatskapelle Dresden als "Hausorchester" zu Wort. Es bekundete darin seine Verbundenheit mit Salzburg und spielte damit auf Medienberichte an, wonach das Orchester das Festival verlassen könnte.

In der aktuellen Auseinandersetzung, bei der es um das Programm für die Jahre 2022 und 2023 geht, bezog das Orchester in der Aussendung keine Position sondern verwies darauf, dass laut Vertrag "alle künstlerischen und planerischen Entscheidungen für die Osterfestspiele Salzburg von den drei Parteien Intendant, künstlerischer Leiter und der Geschäftsführung der Staatskapelle Dresden gemeinsam getroffen" werden. Beim jüngsten Treffen im Juli in Bayreuth sei Bachler bereits dabei gewesen, für die beiden Jahre lägen aber noch keine Beschlüsse vor.

Gleichzeitig betonte der Orchestervorstand, dass der Vertrag mit den Osterfestspielen erst im Juli automatisch bis 2022 verlängert worden sei und sich die Staatskapelle dem Festival und der Stadt Salzburg treu verbunden fühle. "Als zuverlässiger Partner der Osterfestspiele Salzburg blicken wir mit großer Zuversicht und Freude auf die kommenden Festspieljahre."

Zuletzt war in Medien spekuliert worden, dass Bachler den Vertrag mit dem deutschen Orchester beenden und stattdessen wieder die Berliner Philharmoniker nach Salzburg holen könnte, die seit der Gründung 1967 bis 2012 das Orchester des Festivals waren.

Reaktion

Die Osterfestspiele Salzburg bezeichneten die Aussage des Vorstandes der Staatskapelle Dresden, wonach deren Vertrag mit dem Salzburger Festival bis 2022 verlängert worden sei, als "sachlich unzutreffend". Der Rahmenvertrag ende nach derzeitiger Vertragslage 2020, hieß es in einer Aussendung.

Zu seiner Verlängerung bedürfe es zunächst einer Verlängerung des 2020 auslaufenden Vertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und der Osterfestspiele Salzburg GmbH. Und dieser sei wiederum mit dem Chefdirigentenvertrag von Christian Thielemann verknüpft. Von einer unabhängigen Wirksamkeit des Orchestervertrages könne daher nicht die Rede sein.