Der ORF lehnt die am Mittwoch vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in einem Fünf-Punkte-Programm veröffentlichten Forderungen in Hinblick auf die ORF-Gesetzesnovelle ab. "Forderungen, die nur den internationalen Mediengiganten in die Hände spielen, heimischen Anbietern nichts bringen und einer Abschaffung des ORF in seiner heutigen Form gleichkommen, kann der ORF nicht unterstützen", hieß es in einer Aussendung.

Der VÖZ forderte etwa eine Evaluierung des ORF-Programms in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Mehrwert und anschließende "Zuweisung" von Inhalten an Private, die dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht entsprechen. Auch sprach sich der Verlegerverband für das weitgehende Aus von Social-Media-Aktivitäten für den ORF, einen "eindeutigen Fokus auf audiovisuellen Content" im Onlinebereich, weitere Werbebeschränkungen und keinen "Wildwuchs" an Online-Only-Angeboten des ORF aus.

Diese Forderungen "schwächen den Medienstandort Österreich und sind nicht im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die die Programme des ORF täglich millionenfach nutzen", so der ORF. Das öffentlich-rechtliche Medienhaus betonte, dass die Aufträge des ORF klar geregelt von der Europäischen Kommission als EU-rechtskonform bestätigt worden seien und streng kontrolliert würden. Vorwürfe von Mitbewerbern, wonach man den Auftrag etwa mit unausgewogenem Hörfunk oder zu kommerziellen Fernsehsendern verletze, hätten sich als haltlos erwiesen und wurden gerichtlich im Sinne des ORF entschieden.

Werbebeschränkungen

Zu den geforderten verschärften Werbebeschränkungen hielt der ORF fest, dass die ORF-Werbung für die Eigenständigkeit des Werbestandorts Österreich wichtig sei. Beschränkungen hätten schon in der Vergangenheit nicht den gewünschten Lenkungseffekt hin zu österreichischen Privaten gebracht, sondern lediglich Werbegelder zu internationalen Mediengiganten verlagert. Auch das vom VÖZ gewünschte "quasi Social-Media-Verbot" stößt auf Unverständnis bei Österreichs größtem Medienhaus. Gerichte hätten wiederholt festgestellt: "Dem ORF hier unverhältnismäßige Hürden aufzustellen, verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit."

Angemerkt wird auch, dass sich der ORF zu einem funktionierenden dualen Mediensystem bekenne. Eine Reihe von Kooperationsprojekten belege dies. Auch habe der ORF Kompromissbereitschaft in einer Vielzahl von Verhandlungsrunden bewiesen. Der VÖZ sprach am Mittwoch davon, dass der Gesetzwerdungsprozess von "Geheimniskrämerei mit spärlichen und selektiven Informationshäppchen gekennzeichnet" und man nicht ausreichend eingebunden gewesen sei. Der ORF bezeichnet das als "etwas überraschend". Auch aus dem Medienministerium hieß es am Mittwoch, es hätten "selbstverständlich laufend Abstimmungen und Gespräche mit der Vertretung des VÖZ" stattgefunden. Die Forderungen könne man nun nicht nachvollziehen.