Vor einem Monat (8. Februar) hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) über die Bühne gehen sollen. Die Verhandlung musste kurzfristig wegen Erkrankung des Angeklagten abberaumt werden. Ein neuer Verhandlungstermin ist vorerst nicht in Sicht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit.
Laut Salzborn ist weiterhin davon auszugehen, dass Teichtmeister aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Der zuständige Richter habe Unterlagen zum aktuellen Gesundheitszustand Teichtmeisters angefordert. "Es wird laufend geprüft, ob Verhandlungsfähigkeit gegeben ist", sagte Salzborn. Der Rechtsvertreter Teichtmeisters, der Wiener Rechtsanwalt Michael Rami, machte am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage keine Angaben zum derzeitigen Befinden seines Mandanten: "Ich habe dazu nichts zu sagen."
Die Staatsanwaltschaft Wien legt dem Schauspieler zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere Zehntausend Dateien mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – offenbar wurde aber nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Teichtmeister seit 2021 ermittelt, noch im Herbst 2022 war er als einer von zwei Hauptdarstellern in der von Burgchef Martin Kušej inszenierten Komödie "Nebenan" zu sehen. Der Künstler befindet sich seit Längerem in therapeutischer Behandlung. Er ist zu den Vorwürfen, die am 13. Dezember 2022 in Form eines Strafantrags gerichtsanhängig gemacht wurden, laut seinen Rechtsvertretern – neben Rami der Wiener Strafverteidiger Philipp Wolm – geständig.
Angesichts des Falls Teichtmeister hat sich die Regierung auf härtere Strafen für das Beschaffen, das Besitzen und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen geeinigt. Die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen (14 bis 18 Jahre) von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre zu erhöhen. Bei unmündigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer "Vielzahl von Darstellungen" soll zu höheren Strafen führen, wobei dieser Begriff aber erst definiert werden muss.