Im Zuge der Vorwürfe gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger bzw. Unmündiger steht nun ein weiterer Schauspieler im Fokus, der laut "Standard" (Dienstagsausgabe) "immer wieder durch sexuelle Belästigungen auffällig geworden" sei. Auch er war wie Teichtmeister im Cast von Marie Kreutzers "Corsage", wobei sich die Vorwürfe nicht auf die Dreharbeiten beziehen.
Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien sei in Bezug auf diesen Fall kein Verfahren anhängig. Ein Sprecher der Produktionsfirma Film AG betont gegenüber der APA am Dienstag: "Natürlich nehmen wir solche Vorwürfe ernst, auch wenn sie nichts mit der Produktion des Films Corsage direkt zu tun haben." Die Regisseurin Marie Kreutzer habe im Sommer vergangenen Jahres dazu ausführlich Stellung genommen. "Sie hat bereits damals sowohl mit dem Schauspieler als auch mit vielen Hinweisgebern versucht, den Gerüchten auf den Grund zu gehen. Wir hatten gestern noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dem Schauspieler. Auch dieses Gespräch hat für uns keinen neuen Informationsstand gebracht."
IG Autorinnen Autoren warnt vor "Pauschalhaftungen"
Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport ("vera*") verwies auf APA-Anfrage darauf, dass man zu aktuellen Fällen keine Auskunft geben könne. Die IG Autorinnen Autoren warnt indes vor "Pauschalhaftungen für andere an Produktionen Beteiligte": "Zum einen droht die Causa mit einer Mitverantwortlichen- und Mitschuldigensuche sich bereits medial und politisch zu verselbstständigen und vom Problem der seit Jahrzehnten nicht ausreichenden Bekämpfung von Kinderpornografie abzulenken, zum anderen sollen keine Produktionen mehr gespielt werden, in denen Teichtmeister mitgewirkt hat." Es fänden sich "Hunderte und Aberhunderte Mitwirkende in diesen Produktionen, die jetzt alle unter den Teichtmeister-Bann gestellt werden", so Gerhard Ruiss. "Es ist dringend geboten, zu einem in jeder Richtung verantwortungsvollen Umgang mit der Causa zu kommen, der nicht aus Pauschalhaftungen von anderen Kunst- und Kulturschaffenden bestehen kann."
Unterdessen nahm der Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami, der Teichtmeister in medienrechtlichen Belangen vertritt, auf Twitter Stellung zu seinen Aussagen vom vergangenen Freitag. So war Rami etwa vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) dafür kritisiert worden, von einem "rein digitalen Delikt" gesprochen zu haben. "Angesichts dieser Verharmlosung schwerer realer Straftaten fordern wir, dass ein Verfassungsrichter, als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann", hieß es dazu in einer Aussendung des AÖF am Montag.
In einer mehrteiligen "Klarstellung" schrieb Rami am Dienstagvormittag auf Twitter: "Ich habe in meiner Stellungnahme zum Fall erklärt, dass Florian Teichmeister von der StA der Besitz solcher Bilder im Sinne des Gesetzes vorgeworfen wird ("digitales Delikt"), ihm aber NICHT angelastet wird, Kinder eigenhändig missbraucht zu haben. Dieser Begriff ("digitales Delikt") stammt nicht von mir, sondern aus der Rechtswissenschaft." Klar sei dabei "für jeden, dass hinter solchen Bildern reale Opfer stehen, nämlich missbrauchte Kinder, und dass die Nachfrage nach solchen Bildern das Angebot schürt, also immer neue Verbrechen produziert", so Rami. Gerade deshalb sei § 207a StGB im Jahr 1994 in Kraft gesetzt und mit späteren Gesetzesnovellen mehrfach verschärft worden. Nachsatz: "Im Übrigen bin ich selbst Vater."