Hier ist die Stellungnahme der Burgtheater GmbH:
Mit großer Bestürzung haben wir durch die Medien von den Ermittlungsergebnissen und dem anstehenden Strafverfahren gegen Florian Teichtmeister erfahren. Angesichts dieser schockierenden Taten und des verständlichen öffentlichen Interesses sehen wir uns veranlasst, eine Stellungnahme zu dieser Causa abzugeben. Uns ist es ein Anliegen, den Umgang mit den Vorwürfen gegenüber Florian Teichtmeister offen und transparent darzulegen.
Bis heute sind wir zu den Vorwürfen weder polizeilich, fremdanwaltlich noch gerichtlich kontaktiert worden. Von den Taten von Florian Teichtmeister, seinem Schuldeingeständnis und seiner Kooperation mit den Ermittlern haben wir erst am 13.01.2023 aus den Medien erfahren. Bis dahin gab es bis auf die Gerüchte keinerlei Wissen um das gesetzeswidrige Verhalten von Florian Teichtmeister.
Aufgrund dieser Faktenlage haben wir sofort am 13.01.2023 arbeitsrechtliche Schritte gesetzt und die Entlassung ausgesprochen.
Wir haben im September 2021 von der Redaktion des STANDARD erfahren, dass gegen einen namentlich nicht genannten Burgtheaterschauspieler Vorwürfe im Zusammenhang mit der Darstellung von Kindesmissbrauch erhoben würden. Da wir solche Vorwürfe sehr ernst nehmen, haben wir umgehend unter Beiziehung von Rechtsanwälten interne Untersuchungen eingeleitet, wir haben die Bundestheater-Holding informiert und uns durch den Rechtsbeistand der Bundestheater Auskunft darüber geben lassen, ab wann wir welche konkreten arbeitsrechtlichen Schritte setzen dürfen und müssen.
Sobald wir erfuhren, dass es sich bei dem in den Artikeln von Kronenzeitung und DER STANDARD genannten Schauspieler um Florian Teichtmeister handelt, haben wir diesen zu einem Gespräch vorgeladen.
Florian Teichtmeister hat damals die Vorwürfe vehement und glaubhaft bestritten. Er hat die Anzeige gegen ihn als Reaktion auf einen Konflikt mit seiner ehemaligen Partnerin dargestellt. Florian Teichtmeister teilte uns mit, dass er alle Computer, Datenträger und sein Handy ausgehändigt hätte und alle Vorwürfe sich sehr bald entkräften werden.
Das Burgtheater hat auch Gespräche mit Mitgliedern der Ensemblevertretung und des Ensembles geführt. Diese Gespräche ergaben aber ebenfalls keine Anhaltspunkte zu den Vorwürfen sowie den nunmehr gestandenen Taten.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand kein belastbarer Hinweis auf ein Fehlverhalten von Florian Teichtmeister, der uns als Arbeitgeber gegenüber beteuerte, er sei völlig unschuldig, und die Vorwürfe der Gewalt gegen seine Partnerin, des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch und eines aktuellen Missbrauchs von Drogen seien haltlos.
Da das Ermittlungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen war, wurde klargestellt, dass jede weitere Entwicklung, jeder weitere Vorwurf, jede weitere Anzeige und insbesondere eine Anklage dem Burgtheater zu melden sei. Dies wurde von Florian Teichtmeister zugesichert. Eine Anfrage an die Ermittlungsbehörden wurde nicht gestellt, da diese zu keinen Auskünften über den Inhalt der Ermittlungen gegenüber außenstehenden Dritten berechtigt sind.
Die Direktion hat sich in regelmäßigen Abständen bei Florian Teichtmeister erkundigt, ob es neue Entwicklungen in dem Fall gibt, was verneint wurde. Er bekräftigte wiederholt, dass die Untersuchungen sicher bald eingestellt würden.
Durch die Zeitungsartikel hatten sich einige verunsicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an uns gewendet. Wir haben ihnen soweit rechtlich zulässig, Auskunft gegeben und sie aufgefordert, etwaige dahingehende Wahrnehmungen umgehend der Direktion mitzuteilen. Leitlinien selben Inhalts wurden an leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Produktionen, in denen Florian Teichtmeister mitwirkte, herausgegeben. In keiner Inszenierung, in der das Ensemblemitglied besetzt war, waren Minderjährige oder Kinder beteiligt.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung, auch unter Beiziehung von Rechtsanwälten, bestand für die Direktion keine rechtliche Handhabe für weitergehende Schritte, zumal die Vorwürfe den Privatbereich von Florian Teichmeister betroffen haben und im Betrieb des Burgtheaters dafür keine Anhaltspunkte bestanden. Wir haben als Arbeitgeber auch kein Recht, private Datenträger von Arbeitnehmern zu überprüfen oder etwa auch eine Hausdurchsuchung beim Arbeitnehmer durchzuführen.
Weder für eine Dienstfreistellung noch für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gab es eine ausreichende rechtliche Grundlage. Als Arbeitgeber kann das Burgtheater nicht auf Basis von Gerüchten, die sich nach Prüfung der Sachlage nicht erhärten lassen, arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen.
Nach den zwei Artikeln ohne Namensnennung im September 2021 gab es 15 Monate keine Berichterstattung mehr darüber.
Eine Erhärtung von Gerüchten, auch durch persönliche Wahrnehmungen Dritter, hätte sofort dazu geführt, von einer Besetzung Abstand zu nehmen und das Arbeitsverhältnis mit Florian Teichtmeister zu beenden. Das war zu keinem Zeitpunkt der Fall.