Die Staatsanwaltschaft Wien prüft in der Causa Heller einen Anfangsverdacht in Richtung Betrug. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage einen Bericht des "Standard" (Online-Ausgabe). Ausschlaggebend dafür sei eine anonyme Anzeige, die eingegangen sei, nachdem bekannt geworden war, dass der Universalkünstler André Heller einen selbst fabrizierten Bilderrahmen als ein Werk von Jean-Michel Basquiat ausgegeben und verkauft hatte.
Heller hatte hinsichtlich des Vorgangs gegenüber dem "Falter" von einem "kindischen Streich" gesprochen. Die Wiener Wochenzeitung hatte in der Vorwoche enthüllt, dass 2017 ein vermeintlich von Basquiat 1987 kreierter Rahmen gemeinsam mit einem "Untitled" bezeichneten Porträt des Künstlers auf der New Yorker Kunstmesse Tefaf für einen Millionenbetrag angeboten wurde. Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller, wobei dieser dazu zuletzt angab, er habe mit dem Rahmen den Basquiat-Experten Dieter Buchhart hinters Licht führen wollen.
Tätige Reue oder schwerer Betrug
Ein Käufer in New York fand sich damals nicht. Dennoch wechselte die Basquiat-Heller-Kombo alsbald den Besitzer. So erwarb der Wiener Künstlermanager Amir Shariat für einen Kunden zunächst die Zeichnung, während der Rahmen an Heller zurückging - bis der Kunde 2018 dann doch auch den gefälschten Rahmen kaufte, laut "Falter" für 800.000 Euro. Mittlerweile hat Heller den Rahmen wieder zurückgekauft. Die Beurteilung, ob damit tätige Reue zu tragen kommt oder doch der Tatbestand des versuchten schweren Betrugs erfüllt sein könnte, obliegt nun der Staatsanwaltschaft. Wie lange es dauern wird, bis feststeht, ob ein konkreter Anfangsverdacht verneint oder doch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sei "nicht abschätzbar", sagte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.