Der Vorwürfe gegen den "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner haben viel Staub aufgewirbelt in der österreichischen Medien-Landschaft. Raphaela Scharf hatte die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen ihren mittlerweile Ex-Chef erhoben. Denn Scharf wurde fristlos entlassen.
Die Journalistin hatte immer wieder "einen Kampf bis zuletzt" angekündigt, um zu ihrem Recht zu kommen. Gestern wurde dieser "Kampf" am Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) fortgesetzt – und endete mit einem Vergleich.
Beide Parteien konnten Eckpunkte für einen Vergleich in der Klage gegen Scharfs fristlose Entlassung abstecken, heißt es. Mit der Einigung sollen die Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission und dem ASG beendet werden, andere, großteils medienrechtliche Verfahren, laufen weiter.
Die derzeitigen Vergleichspläne sehen für Scharf 65.000 Euro Schadenersatz vor. Auch die Seite Fellners stimmte den Grundbedingungen zu. Für Scharfs Anwalt, Michael Rami, ist das Vergleichsangebot "akzeptabel". Fellner sei in der Causa bereits zweimal strafrechtlich verurteilt worden – einmal bereits rechtskräftig.