Die "Florestan"-Initiative war schon im Vorjahr vors Gericht gezogen, weil sie in den Lockdowns eine unverhältnismäßige Einschränkung der Tätigkeit von Künstlern und Veranstaltern gesehen hatte. Im Oktober 2021 wies der Verfassungsgerichtshof die Klage ab. Der Gerichtshof hielt dabei fest, dass das Betretungs- und Veranstaltungsverbot ein geeignetes Mittel sei, um das Ziel der Reduktion von persönlichen Kontakten zu erreichen und dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit der Kunst und Schutz der Gesundheit gegeben war.

Nun bringt "Florestan" eine weitere Klage ein, weil man sich weiterhin politisch benachteiligt sieht. Der Initiator Florian Krumpöck: "Das wintersportliche Wirtschaftsmonopol scheint der Regierung wichtiger zu sein als die zentrale demokratische Bedeutung der Kunst und Kultur. Ich stehe fassungslos vor den Entscheidungen und Abwägungen, die zu Beginn dieser herausfordernden Zeit getroffen wurden und bin umso schockierter, dass diese selbst nach rechtsstaatlicher Überprüfung nach wie vor nach politischem Interesse ausgerichtet werden."

Krumpöck ist der Ansicht, dass der VGH die von "Florestan" vorgelegten Beweise im Zusammenhang mit dem Teatro Real Madrid und der Aerosol-Studie aus dem Konzerthaus Dortmund des Fraunhofer-Instituts nicht hinreichend gewürdigt habe. Und die verfassungsrechtlich verankerte Freiheit der Kunst durch Lockdowns wäre beschnitten gewesen, während die Religionsausübung in Versammlungen möglich geblieben wäre. Nun bringt "Florestan" eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.