Baden bei Wien darf sich künftig mit dem Welterbeprädikat schmücken. Die Stadt ist am Samstag gemeinsam mit zehn anderen Kurorten als transnationale, serielle Welterbestätte "Great Spa Towns of Europe" in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen worden, teilte die österreichische UNESCO-Kommission mit. Die Entscheidung fiel bei der derzeit laufenden 44. Sitzung des zuständiges Komitees im chinesischen Fuzhou.
Neben Baden sind die europäischen Kurorte Spa (Belgien), das "Böhmische Bäderdreieck" Karlovy Vary/Karlsbad, Františkovy Lázne/Franzensbad und Mariánské Lázne/Marienbad (Tschechien), Vichy (Frankreich), Bad Ems, Baden-Baden und Bad Kissingen (Deutschland), Montecatini Terme (Italien) sowie die Stadt Bath (Großbritannien) Teil der "Great Spa Towns of Europe". Sie alle seien "einzigartige Zeugnisse für die reiche Kur- und Bäderkultur des 18. und 19. Jahrhunderts", weshalb ihnen ein "außergewöhnlicher universeller Wert" zuerkannt worden sei, hieß es.
Die Thermalquellen von Baden wurden erstmals in der Römerzeit dokumentiert. Ab dem 15. Jahrhundert erlangte der Ort unter dem Haus Habsburg zunehmend Bedeutung, ehe Baden ab 1793 unter Kaiser Franz II. zum führenden Kurort Österreichs wurde. In der Folge wurde 1820 das erste freistehende Kurhotel Europas eröffnet, spätestens um 1870 avancierte die Stadt zu einem Kurort von Weltrang.
Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) freute sich via Aussendung über die "hohe Auszeichnung". "Das Projekt der 'Great Spa Towns of Europe' ist ein großartiges Beispiel für die internationale Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Institutionen, Expertinnen und Experten sowie Gemeindevertreterinnen und -vertretern in sieben europäischen Ländern. Ich hoffe daher sehr, dass diese erfolgreiche Kooperation auch in Zukunft fortgesetzt wird und dauerhaft zu einem umfassenden Schutz und einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Denkmalpflege führen wird."
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezeichnete die Aufnahme Badens auf die Welterbe-Liste als "weitere Auszeichnung für unser reichhaltiges Bundesland". Verwiesen wurde auf die Wachau und die Semmeringbahn, die bereits Weltkulturerbe-Status erlangt haben. "Als traditionsreicher Ort, an dem Thermenkultur seit der Römerzeit gesundheitsbewusst gelebt wird, zeichnet sich Baden durch sein besonderes Flair aus: als architektonisches Juwel mit hochkarätigem Kulturleben inmitten einer einmaligen Landschaft." Die Entscheidung unterstreiche zudem das Potenzial von Städtekooperationen auf europäischer Ebene.
Auch Sabine Haag, Präsidentin der österreichischen UNESCO-Kommission, freute sich anlässlich der Entscheidung: "Ich gratuliere der Stadt Baden, die integraler Bestandteil dieser Nominierung ist, sehr herzlich zu dieser internationalen Anerkennung und zu diesem Bekenntnis zur Bewahrung dieses kulturellen Erbes." Auch Badens Bürgermeister Stefan Szirucsek (ÖVP) jubelte. "Das ist die größte Auszeichnung, die unserem einzigartigen historischen Erbe jemals zu Teil wurde ", meinte er in einer Aussendung. "Die Eintragung in die Welterbe-Liste macht uns bewusst, was Baden so außergewöhnlich macht: die besondere Kombination aus natürlichen Heilvorkommen, therapeutischer Infrastruktur und besonderer Erholungslandschaft."
Ein historischer Rückblick
Ab dem Beginn des 18. Jahrhunderts entfaltete sich in Europa die bis in die Antike zurückreichende Bädertradition in voller Blüte, die ganze Orte und Städte mit Thermal- und Mineralquellen prägte. Das umfasste nicht nur die Bade- und Kuranlagen an sich, sondern auch weite Teile der Infrastruktur wie Hotels, Promenaden, Theater, Parks und ausgedehnte Villenviertel.
In Sachen Welterbe könnte es auch am morgigen Sonntag aus österreichischer Sicht noch einmal spannend werden. Dann soll nämlich über die Einschreibung der römischen Grenzwälle Donaulimes und Niedergermanischer Limes entschieden werden. Hiermit würde eine Lücke zwischen zwei bereits geschützten Abschnitten geschlossen, dem Obergermanisch-Raetischen Limes sowie dem Hadrianswall. Der westliche Teil des Donaulimes ist ein gemeinsamer Antrag von Österreich, Deutschland, der Slowakei und Ungarn.