Im Kulturausschuss des Nationalrats ist am Dienstag das in der Vorwoche angekündigte Gesetz zur Errichtung eines Corona-Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen plenarreif gemacht worden. Vorgesehen ist, dass der Finanzminister dafür Mittel in Höhe von 700 Millionen Euro bereitstellt. Neben den einbringenden Fraktionen ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und NEOS zu.

Der Fonds soll beim Kultur- und Sportministerium eingerichtet und von diesem verwaltet werden, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Eingebunden wird auch das Landwirtschaftsressort. Aus den Mitteln sollen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen. Ausgenommen sind politische Parteien und Organisationen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen.

Anträge bis 31. Dezember

Das Geld dafür kommt aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Förderanträge sollen bis spätestens 31. Dezember 2020 möglich sein. Die Abwicklung soll die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) übernehmen, Berichtspflichten an den Nationalrat sind vorgesehen. Vorgenommen werden außerdem Änderungen des COVID-l9-Förderungsprüfungsgesetzes, damit der neue Fonds darin berücksichtigt wird.

Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ auf einen umfassenden Rettungsschirm für Künstler Kulturinstitutionen und die Kreativbranche. Dieser Bereich sei nicht aus dem Blickfeld geraten, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Ausschuss. Derzeit werde die bestmögliche Methode verhandelt, um die Freischaffenden zu unterstützen. Angedacht werde laut Kogler etwa ein eigenes COVID-19 Förderinstrument im Rahmen des Künstlersozialversicherungsfonds. Außerdem bestätigte der Vizekanzler die Nachfrage von SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits, dass die Zahlungen der Soforthilfe innerhalb der Künstlersozialversicherung von 500 auf 1000 Euro erhöht werden.