Zwei konkrete finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten stehen bald für heimische Künstler und Kulturschaffende zur Verfügung. Nach dem gestern präsentierten Härtefallfonds, der sich etwa an freie Dienstnehmer oder Ein-Personen-Unternehmen richtet, sind ab Montag Anträge für Zuwendungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds möglich, hieß es am Freitag aus dem Kunst- und Kulturstaatssekretariat.

"All jenen Künstlern, die nicht den Härtefallfonds in Anspruch nehmen können, steht die mit bis zu 5 Millionen Euro dotierte Soforthilfe im Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) zur Verfügung", wurde Staatssekretärin Ulrike Lunacek zitiert. Das komme jenen Künstlern und Kulturvermittlern zugute, "die aufgrund von Einnahmenentfall durch Covid-19 wirtschaftlich signifikant betroffen sind und Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu decken".

Zielgruppen sind unter anderem Personengruppen, die nicht unter die Voraussetzungen der Härtefallfonds-Richtlinie der WKO fallen. Das sind insbesondere Mehrfachversicherte und alle jene, die in der Kunst und Kultur ein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze haben.

Die Höhe der Auszahlungen entspreche jenen des Härtefallfonds, also insgesamt maximal 6.000 Euro, wobei es in einer ersten Phase bis zu 1.000 Euro, in einer zweiten Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate gebe. Sowohl beim Härtefallfonds als auch der Soforthilfe durch den KSVF sei es das Ziel, "schnell zu helfen, um besondere Not- und Härtefälle abzufedern", so Lunacek.

Die Abwicklung erfolge über den KSVF, wobei der Antrag ab Montag auf der Website www.ksvf.at abrufbar ist, um dann per E-Mail, Fax oder Post eingereicht zu werden. "Die Sofortzahlungen durch den KSVF sind ein notwendiges Sicherheitsnetz, das parallel zum Härtefallfonds gespannt wird. Hier erhält etwa eine Performerin, die einen Halbtagsjob hat, dem sie gerade aufgrund der Maßnahmen nicht nachgehen kann, eine notwendige Überbrückungshilfe", meinte Lunacek. Zwar sei klar, dass damit Einkommensausfälle nicht zu 100 Prozent ersetzt werden können. Es sei aber "eine wichtige Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss".

Auch das Land Steiermark hilft

Die Steiermärkische Landesregierung hat unterdessen ein Soforthilfepaket aufgesetzt, das am Freitag präsentiert wurde. Damit soll analog zu den Maßnahmen der Bundesregierung in der aktuellen COVID-19-Krise rasch Hilfe geleistet werden. 690.000 Euro sind demnach für die Bereiche Sport und Kultur reserviert. Einerseits können damit Sportlerinnen und Sportler bzw. Kunst- und Kulturschaffende, die trotz der engmaschigen Systeme des Bundes dort nicht berücksichtigt werden, durch das Land Steiermark aufgefangen werden. Andererseits sollen Vereine und Verbände, die in ihrer Existenz bedroht sind, Unterstützung erfahren. Außerdem werden die laufenden mehrjährigen Förderungsvereinbarungen (2019 bis 2021) im Bereich Kultur im Jahr 2021 in der Höhe von zwei Prozent wertangepasst und können um ein Jahr auf 2022 verlängert werden.

Kultur- und Sportlandesrat Christopher Drexler: „Auf diesem Weg wollen wir sicherstellen, dass trotz der engmaschigen Unterstützungs-Systeme, die von Bundesseite aufgesetzt wurden, in der Steiermark ein zusätzliches Sicherungsnetz gespannt wird. Über das wollen wir von Landesseite dafür Sorge tragen, dass auch in der derzeitigen Krisensituation kein Kunst- und Kulturschaffender sowie keine Sportlerin und kein Sportler zurückgelassen und in der Existenz bedroht wird."