Der Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds wird heuer mit bis zu fünf Millionen Euro zusätzlich dotiert, vorausgesetzt das Parlament stimmt zu. Außerdem sollen nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler diese Beihilfe beantragen können, so sie nicht aus dem Härtefonds unterstützt werden können. Kunst- und Kultur-Staatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne) versprach am Donnerstag in einer Aussendung ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren. Es handle sich "um eine wichtige Ergänzung im gesamten Maßnahmen-Mix der Regierung", so Lunacek. Die Coronavirus-Krise konfrontiere "eine Vielzahl der in Kunst und Kultur Tätigen mit existenzbedrohenden Folgen".
Der Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds gewährt seit 2015 Künstlern Beihilfen für Einkommenseinbußen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen. Dafür stehen normalerweise jährlich bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.