Der Rechnungshof kritisiert die Kosten der Übernahme der Sammlung Essl durch die Albertina. Wie aus dem heute, Freitag, veröffentlichten Bericht hervorgeht, sieht man die (im Überprüfungszeitraum als Dauerleihgabe angedachte) Übernahme aus wirtschaftlicher Sicht kritisch. Die kürzlich erfolgte Schenkung von 40 Prozent der Sammlung durch Karlheinz Essl dürfte daran allerdings wenig ändern.
"Von der Albertina wären nur Dauerleihgaben zu übernehmen, die eine wirtschaftliche und zweckmäßige Ergänzung ihrer Sammlungen darstellen können", heißt es in dem 70 Seiten starken Rechnungshof-Bericht, der sich auf die Geschäftsjahre 2013 bis 2016 bezieht. "Insbesondere wären nur Dauerleihgaben zu übernehmen, die zu keiner Abhängigkeit von Mitteln Dritter führen." In diesem Zusammenhang moniert der RH das Ansuchen der Albertina um eine Subventionserhöhung von 2,2 Mio. Euro anlässlich der Dauerleihgabe im Jahr 2017, der das Bundeskanzleramt jedoch bisher nicht nachkam und stattdessen für das Jahr 2017 einen Betrag von 1 Mio. Euro zusagte. Für das Jahr 2018 flossen vom Bund 800.000 Euro, für 2019 sind 850.000 Euro budgetiert.
Doppelt so hoch
In dem RH-Bericht wird die Übernahme der Sammlung Essl direkt mit jener der Sammlung Batliner im Jahr 2007 verglichen, um die mangelnde Wirtschaftlichkeit zu verdeutlichen. Der Wert der Sammlung Batliner wird mit rund 346,5 Mio. Euro ausgewiesen, jener der Sammlung Essl mit rund 203,55 Mio. Euro. Während die Albertina für die Sammlung Batliner lediglich zusätzliche Förderungen von jährlich 200.000 bekam und keine Depot-Kosten entstehen, koste das Depot für die Sammlung Essl seit 2017 jährlich 320.000 Euro, an Drittmitteln seien 2,2 Mio. Euro angefragt worden. Auch die jährlichen "direkten Kosten" seien doppelt so hoch (440.000 Euro bei Batliner, 800.000 Euro bei Essl).
Obwohl die Essl-Werke noch nicht der Öffentlichkeit präsentiert wurden, stellt der RH auch einen Vergleich bei den "direkten Erlösen der Dauerleihgabe" her, der bei der Sammlung Batliner für 2016 rund 316.000 Euro beträgt. Die Albertina hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sich unter den Kriterien zur Annahme von Dauerleihgaben "bewusst primär nicht das der Wirtschaftlichkeit finde, sondern die museale Bedeutung der Objekte". Es dürfe "nicht einmal im Entferntesten ein Interessenskonflikt zwischen allfälligen wirtschaftlichen Vorteilen durch die Annahme von Dauerleihgaben und der kunsthistorischen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, echte Sammlungslücken zu schließen, entstehen können".
Die Strategie
Gegenüber der APA präzisierte die Albertina am Freitag: "Es ist eine Strategie vorhanden, die Sammlung am zukünftigen zweiten Standort der Albertina zu präsentieren, er bietet ein großes Potenzial, Einnahmen dauerhaft sicherzustellen und das Museum weiterhin für Besucherinnen und Besucher attraktiv zu machen." Die Betriebskosten des zweiten Standortes werden durch die Künstlerhaus Besitz- und Betriebsgesellschaft übernommen. "Die Übernahme der Sammlung Batliner hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die Albertina eine kunsthistorisch relevante Präsentation erfolgreich realisieren kann."
Zu den weiteren Kritikpunkten des Rechnungshofs zählt, dass über 2.600 Objekte in der Architektursammlung nicht inventarisiert sind. "Aus Sicht des Rechnungshofes stellt dies ein Risikopotenzial dar, weil eine etwaiger Verlust von nicht inventarisierten Objekten nicht auffallen würde", heißt es dazu in der Aussendung. Ebenfalls zu hinterfragen sei der Gratiseintritt für den Verein der Freunde der Albertina oder die Eintritte der Gesellschaft der Freunde der bildenden Künste, der dem Haus von 2014 bis 2016 einen Einnahmenentgang von 50.000 Euro gebracht habe. Der Rechnungshof empfahl, den Gratiseintritt zu analysieren und "gegebenenfalls einzustellen, wenn eine Gegenleistung nicht gegeben ist". Dazu verwies die Albertina auf finanzielle Unterstützungen der Vereins, die sich bis zum Jahr 2016 auf rund 741.000 EUR belaufen hätten.
Unter den abschließenden Empfehlungen findet sich u.a. auch jene, die Versicherung von Dauerleihgaben künftig - wie im Bundesvergabegesetz 2006 vorgeschrieben - spätestens alle fünf Jahre auszuschreiben (was bisher unterblieben war), Marketingaktivitäten in einem "ganzheitlichen Konzept zusammenzufassen" sowie gemeinsam mit anderen Bundesmuseen gegenüber dem umsatzstärksten Anbieter für Plakatwerbung aufzutreten, um günstigere Konditionen zu erhalten.
Das Bundeskanzleramt wird in den Schlussempfehlungen unter anderem dazu aufgefordert, Rahmenzielvereinbarungen "zeitnah" zu verhandeln und rechtzeitig abzuschließen, die Erreichung der darin vereinbarten Ziele zu überwachen sowie das Projekt einer gemeinsamen Internen Revision der Bundesmuseen weiterzuverfolgen. Sowohl die Albertina als auch das Bundeskanzleramt sollen künftig "den Grad der Zielerreichung messen und analysieren".
Erste Reaktionen
Die Schenkung ist die beste Lösung, dadurch investieren Bund und Albertina in die eigene Sammlung", reagierte Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitag auf den Rechnungshofbericht zur Albertina, in dem die Dauerleihgabe der Sammlung Essl kritisiert wurde, die jedoch mittlerweile zu 40 Prozent in eine Schenkung umgewandelt wurde.
"Ich freue mich, dass wir die Kritik an der Dauerleihgabe der Sammlung Essl durch die vereinbarte Lösung bereits entkräften konnten", so der Minister. Anders sieht die Sache Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Liste Pilz: "Schleierhaft ist, warum für die deutlich wertvollere Sammlung Batliner im Vergleich zur Sammlung Essl lediglich ein Bruchteil an öffentlicher Förderung für Konservierung und Lagerung aufgewendet werden muss. Die Nachverhandlungen von Blümel konnten an den Kosten auch nichts ändern", so Zinggl.