Der Rechtsvertreter des Burgtheaters, Bernhard Hainz, bestätigte der APA am Freitagabend einen entsprechenden Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten".
Demnach hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor allem keine Bestätigung für den Verdacht gefunden, Hartmann könnte sich der Untreue schuldig gemacht und von vorsätzlichen Bilanz-Manipulationen der kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky gewusst haben. Die Anklagebehörde sei zur Rechtsansicht gelangt, dass Hartmann als Künstlerischer Leiter darauf vertrauen durfte, dass Stantejskys Bilanzen stimmen, meinte Hainz unter Bezugnahme auf den auch dem Burgtheater zugestellten Einstellungsbeschluss: "Die WKStA geht davon aus, dass er - was die Zahlen betrifft - nicht gescheiter sein musste als seine kaufmännische Geschäftsführerin."
Weitere Vowürfe nicht entkräftigt
Von der Verfahrenseinstellung nicht betroffen sind laut Heinz dagegen die Vorwürfe der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung. Ob und inwieweit sich Hartmann dafür vor einem Strafgericht verantworten muss, ist noch offen. Wie Ressortmediensprecherin Britta Tichy-Martin auf APA-Anfrage mitteilte, wurde die Prüfung eines Vorhabensberichts der WKStA, der sich auf mögliche strafrechtlich relevante Verfehlungen Hartmanns, Stantejskys und des Ex-Bundestheater-Holding-Chefs Georg Springer bezieht, Ende November im Justizministerium abgeschlossen. Die WKStA kündigte gegenüber der APA eine Stellungnahme in dieser Sache für kommenden Montag an.