1. Von wie vielen Geschädigten muss man ausgehen?
ANTWORT: Betroffen vom Datendiebstahl sind 214.000 Österreicher; bei 96.000 wurden auch die Kontonummern ergattert. Konkret Geschädigte bzw. Schadenersatzforderungen gibt es bisher aber noch keine.
2. Von welcher Kundengruppe wurden Daten gestohlen?
ANTWORT: Betroffen sind Rundfunkteilnehmer, die in den letzten vier Jahren via Internet über die Webseite der GIS Meldungen bzw. Änderungen durchgeführt haben. Diese werden nun in einem Schreiben (siehe Faksimile) informiert.
3. Mit welchen Problemen müssen Betroffene rechnen?
ANTWORT: Wenn Kontodaten entwendet wurden, könnte von Kriminellen Geld abgebucht werden. Laut Hans Zeger von der Arge Daten kann mit gestohlenen Kontonummern viel Unfug angestellt werden. Es könnten Einziehungsaufträge durchgeführt werden, deren Höhe nicht begrenzt ist. In der Regel holen sich Gauner in einem solchen Fall jedoch kleine Beträge, die nicht so leicht auffallen.
4. Was können Geschädigte im Ernstfall tun?
ANTWORT: Zuerst einmal genau das Konto beobachten. Werden Abbuchungen unerlaubt durchgeführt, kann man das Geld wieder zurückbuchen lassen. Dabei sind aber Fristen zu beachten. Auf der sicheren Seite ist, wer seine Bank sofort informiert.
5. Welche Schäden sind außerdem denkbar?
ANTWORT: Ein ersatzfähiger Schaden entsteht laut Zeger auch, wenn man aufgrund des Vorfalls das Konto wechseln muss oder andere zusätzliche Ausgaben hat. Daraus resultierender Zeitaufwand wird aber nicht erstattet.
6. Wann weiß ich, dass ein Kontowechsel notwendig ist?
ANTWORT: Dieser wird vom Geldinstitut vorgeschlagen oder gefordert. Diese Kosten müsste ebenfalls die GIS zahlen. "Will sie nicht für die Gebühr aufkommen, trägt sie für etwaige Schadensfälle die Kosten", so Zeger.
7. Welche Probleme sind außerdem zu befürchten?
ANTWORT: Name, Adresse und Geburtsdaten reichen aus, um im Internet einzukaufen und sich bei entsprechenden Anbietern von eBay bis Amazon registrieren zu lassen. Für Betroffene ist es dann oft schwer nachzuweisen, dass nicht sie selbst, sondern Betrüger Waren bestellt haben.
8. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegenüber der Gebühren Info Service?
ANTWORT: Diese sind laut Zeger eher gering: "Die GIS haftet nur für Schäden und diese muss man beweisen können."