Jetzt ist der Eklat perfekt: Der niederländische Sänger Joost Klein wird nach der Beschwerde einer Produktionsmitarbeiterin nicht im Finale des 68. Eurovision Song Contest auftreten. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) wenige Stunden vor Beginn der Endrunde mit. Der Grund seien polizeiliche Ermittlungen nach der Beschwerde einer Mitarbeiterin der Produktion gegen Klein wegen eines „Vorfalls“, der sich am Donnerstagabend ereignet haben soll.

„Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb bleibt“, begründete die EBU in ihrem Statement den Ausschluss. Bereits seit Freitagnachmittag hatten sich die Gremien zur Krisensitzung zurückgezogen, um den „Vorfall“ zu beraten. Damit findet das Finale ab 21 Uhr mit nur 25 anstatt 26 Ländern statt. In der Stellungname der EBU heißt es weiters: „Während der Rechtsweg seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angemessen, den Wettbewerb fortzusetzen. Wir möchten klarstellen, dass entgegen einigen Medienberichten und Social-Media-Spekulationen an diesem Vorfall kein anderer Künstler oder Delegationsmitglied beteiligt war.“

Aus für „Europapa“

Zuerst wurde vermutet, es könnte einen Zusammenhang mit dem Antreten Israels geben, die Rede war auch von Attacken gegen eine Mitarbeiterin oder einen Fotografen. Von den Buchmachern war der Song „Europapa“ konstant auf Platz acht des Tournaments gesehen worden.

Der niederländische Sender Avrotros, der den Sänger ins ESC-Rennen geschickt hatte, teilte auf seiner Website mit, man betrachte die Disqualifizierung als unangemessen und man sei „von dieser Entscheidung geschockt“: „Wir bedauern dies zutiefst und werden später darauf zurückkommen.“ Auch der niederländische TV-Moderator Cornald Maas sprach auf X (vormals Twitter) von einer beschämenden Entscheidung der EBU. Der Vorfall Joost habe zudem „überhaupt nichts mit Israel oder der israelischen Delegation zu tun“. Die Disqualifizierung sei die „Hölle“ für Joost Klein und sein Team.