An der untersten Einkommensgrenze befinden sich die Bildenden Künstlerinnen und Künstler mit 3500 Euro Jahreseinkommen aus künstlerischen Tätigkeiten, wie eine 2018 vom Bund in Auftrag gegebene Studie zur sozialen Lage von Kunstschaffenden ergab. Dies, aber auch die Einstellung, dass Kunst vor allem Leidenschaft ist, bewegte die Interessensgemeinschaft (IG) Bildende Kunst zur Forderung „Zahle den Künstler jetzt“. Mit der Kampagne „Pay the artist now“ tourt sie durch Österreich und lud am Dienstag mit ihren Vertreterinnen Vasilena Gankovska und Sheri Avraham sowie Elena Stoißer von der IG KiKK zu einer öffentlichen Diskussion im Kunstraum Lakeside.
Nicht nur der Transport von Kunstwerken, sondern auch deren Bereitstellung und Adaptierung für Ausstellungen, seien eindeutig als Arbeit anzusehen, machen Gankovska und Avraham deutlich. Auch Künstlergespräche seien ein zusätzlicher Aufwand und sollten ebenso wie das Kuratieren entlohnt werden — dafür wurden Honorarempfehlungen erarbeitet. Daniel Russegger vom Kunstverein Kärnten berücksichtigt für Ausstellungen „eine angemessene Bezahlung“, muss dafür aber „um den Fair-Pay-Zuschuss beim Bund“ ansuchen.
Maßnahmen von der öffentlichen Hand
Die Maßnahmen gegen Teuerung und für Fair Pay werden laut Andrea Kirchmeir von der Kulturabteilung des Landes Kärnten heuer um 100.000 Euro auf 600.00 Euro erhöht.. Das sollte von Antragsstellern bereits in der Kalkulation mitberücksichtigt werden, betont Kirchmeir, denn „Fair Pay soll sich in den Jahresförderungen niederschlagen und nicht in Form von Zuschüssen.“
Seitens der Stadt gibt es keine Ausstellungshonorare, lässt Kulturabteilungsleiter Alexander Gerdanovits wissen. Ankäufe und Atelierstipendien gelten aber ebenfalls als Förderung von Künstlerinnen und Künstlern. Für eine Einschätzung über den Wert von künstlerischer Arbeit, wird gerade an einem Online-Tool gearbeitet.