Wie berichtet, plant die FH Joanneum eine Reihe von Maßnahmen, damit sich ein Fall wie jener der umstrittenen Bachelorarbeit nicht wiederholt. Dies hat jetzt auch die Politik bekräftigt: Die zuständige Wissenschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl wird den Vorfall um die im Jahr 2018 an der FH Joanneum approbierte Bachelorarbeit von externer Seite untersuchen lassen.

Ein Gutachten soll die Ursachen und Vorgänge klären, die zur Approbation der umstrittenen Arbeit geführt haben. Die Überprüfung wird vom früheren Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz, Professor Josef Marko vorgenommen.

Zusätzlich werden auch Maßnahmen zur nochmaligen Überprüfung der umstrittenen Arbeit und zur Qualitätsverbesserung gesetzt. So wird eine externe Kommission unabhängiger Experten beauftragt, eine weitere Stellungnahme zur Wissenschaftlichkeit sowie der ethischen Dimension der betreffenden Bachelorarbeit abzugeben. Darüber hinaus wurde von der Geschäftsführung der FH eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Evaluiert

Der gesamte Prozess von der Bestellung der Begutachterinnen und Begutachter für Bachelor- und Masterarbeiten über die Bewertungskriterien bis hin zur weiteren Überprüfung der extern betreuten Arbeiten durch FH-interne Personen wird zudem an der FH evaluiert und optimiert.

Die Geschäftsführung hat die Kollegiumsleitung ersucht, diesen Prozess im Kollegium zu überarbeiten. Eine erste Empfehlung ist, ethische Gesichtspunkte in den Kriterien der Beurteilung von Bachelor- und Masterarbeiten deutlicher zu verankern.

Ziel der eingeleiteten Maßnahmen ist es einerseits, weiteren Schaden von der FH Joanneum abzuwenden und den hervorragenden Ruf, den die Hochschule im In- und Ausland genießt, aufrecht zu erhalten sowie andererseits dafür zu sorgen, dass sich ein derartiger Vorfall nicht mehr ereignen kann. 

FH Joanneum reagiert auf rassistische FH-Arbeit