FRAGE: Die Grippewelle rollt durchs Land und ich fürchte, dass ich mich auch angesteckt habe. Was genau muss ich tun, wenn ich wegen der Krankheit zu Hause bleiben muss.
ANTWORT: Wenn Sie krank werden, sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsverhinderung (den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist zumeist ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollten Sie unverzüglich einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
Arbeitgeber haben das Recht, eine Krankenstandbestätigung von Ihnen zu verlangen - auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehen Sie daher auf jeden Fall zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin!
Krankenstand oder nicht? Ob eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt, entscheidet die behandelnde Ärztin. Im Krankenstand dürfen Sie nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte.
Das bedeutet z. B., wenn jemand aufgrund einer Grippe oder eines grippalen Infekts im Krankenstand ist, darf er sich nicht im Freien aufhalten bzw. muss dies auf das Allernötigste beschränken (Arztbesuche, Gang zur Apotheke). Ist jemand wegen Depressionen krankgeschrieben, kann Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein. Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall der Arzt bzw. sagt der gesunde Menschenverstand.
In der Bestätigung muss die Ursache (Krankheit oder Unfall) für Ihre Arbeitsunfähigkeit angeführt sein, aber nicht die Diagnose! Sie müssen nicht sagen, woran Sie leiden.
Peter Filzwieser