Aufgrund von umweltrelevanten Richtlinien wie die "Europäische Wasserrahmenrichtlinie" und die "Richtlinie bezüglich Luftqualität und saubere Luft in Europa" des europäischen Parlamentes und Rates sind Mitgliedsstaaten in Zukunft verpflichtet, umfangreiche Monitoringprogramme durchzuführen. "Und zwar in den Bereichen Fließgewässer, Wetter und Luftgüte. Das ist zeit- und kostenintensiv", weiß Gernot Paulus vom Studiengang Geoinformation und Umwelttechnologien an der FH Kärnten.
Esther Farys