Ende Oktober 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abberufung des damaligen Klagenfurter Uni-Rektors Heinrich C. Mayr im April 2012 für rechtswidrig erklärt. Die Aufhebung - nach drei Jahren - erfolgte wegen der „Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften“. Nach monatenlangen Verhandlungen kam es jetzt zwischen Alpen-Adria-Universität und Mayr zu einer außergerichtlichen Einigung, wie am Freitag bekannt wurde.