Sie habe Fehler gemacht und übernehme dafür Verantwortung. Mit diesem klaren Statement eröffnete ihr Anwalt Bettina Glatz-Kremsner am ersten Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz die Tür zu einer Diversion. Formal geht sie damit straffrei aus - sofern sie 104.600 Euro bezahlt und die Staatsanwalt mit ihrem (möglichen) Rechtsmittel gegen die Diversion keinen Erfolg hat. Während für die ehemalige Managerin der Casinos Austria die Tage im Gericht somit vorbei sein dürften, gehen sie für Kurz und dessen ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli weiter - und auch in der Öffentlichkeit wird über den Fall diskutiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Hat Kurz noch die Chance auf eine Diversion?
„Formal hat er diese noch“, sagt Bernhard Fink, Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Die Diversion könne auch im weiteren Prozessverlauf noch erfolgen, „allerdings gibt es ab einem Zeitpunkt der Zeugeneinvernahmen einfach eine faktische Hürde“, erläutert Fink aus der Prozess-Praxis. Je umfassender der Sachverhalt geklärt ist, umso weniger steht die Option der Diversion offen. Gegen eine Diversion würde auch der Aspekt der Generalprävention sprechen, den die Staatsanwaltschaft mehrfach ausgeführt hat. Vereinfacht gesagt: Einem Durchschnittsbürger könne man eine falsche Zeugenaussage leichter durchgehen lassen, als einem Spitzenpolitiker. So gesehen hätte der ehemalige Kabinettschef Bonelli noch mehr Chancen auf eine Diversion als sein Ex-Chef.
Wie teuer würde eine Diversion kommen?
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich übrigens nach dem Einkommen der Angeklagten. Im Fall von Glaz-Kremsner, die sich selbst als Pensionistin bezeichnete, nahm der Richter einen Tagessatz von rund 580 Euro an. Wie hoch das Einkommen von Sebastian Kurz ist, ist nicht bekannt, entsprechende Angaben vor Gericht übermittelte er dem Richter schriftlich. Formal kann ein Tagessatz von bis zu 5000 Euro angeordnet werden. Bei einem Gesamtmaß von 180 Tagesätzen liegt die obere Bußgeldgrenze also bei 900.000 Euro.
Gibt es Rechtsmittel gegen eine Diversion?
Tatsächlich könnte - im Fall, dass Kurz eine Diversion angeboten wird - die Staatsanwaltschaft hinterher eine so genannte Diversionsrüge einbringen. Voraussetzung dafür wäre, dass man eine falsche rechtliche Beurteilung ortet.
Wo wird eine Diversion vermerkt?
Formal ergeht keine Strafe, allerdings wird die Diversion justizintern gespeichert. Wichtig: Es ist nicht möglich, dass man sich mehrfach mit einer Diversion aus der Affäre ziehen kann.