"Da haben wir große Probleme: Die Menschen rufen bei der Hotline 1450 an und haben das Gefühl, sie hätten damit alles getan, was für die Freistellung vom Dienst nötig ist": So die Botschaft von Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein im heutigen Ö1-Morgenjournal-Interview. Das Grundproblem: "Erst wenn ein Absonderungsbescheid bzw. Quarantänebescheid vorliegt, weiß der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter berechtigt vom Dienst freigestellt ist und ihm die Lohnkosten vom Staat refundiert werden." Können Mitarbeiter dieses Schriftstück nicht vorlegen, würden Arbeitgeber, wie Klein berichtet, immer wieder von ihren Mitarbeitern verlangen, vorläufig Urlaub zu nehmen.
Ein Callcenter und keine Behörde
Dahinter steckt folgendes Problem: 1450 ist ein Callcenter und keine Behörde und kann deshalb auch keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Sollte ein entsprechender Coronaverdacht vorliegen, muss man von 1450 an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet werden, die einen Bescheid für die Quarantäne erlassen kann. Kopf: "Es ist ganz wichtig, sich von der Hotline an die Bezirkshauptmannschaft oder - in Städten - an das Magistrat durchstellen zu lassen. Die können diesen Bescheid dann zunächst zumindest mündlich ausstellen und Ihnen sagen: ,Bleiben Sie zuhause!' Erst das ist rechtsgültig. Der Bescheid sollte dann binnen 48 Stunden auch schriftlich nachkommen." In der Realität dauere das aber oft viel länger - oder der Bescheid kommt gar nicht, wie man bei der Arbeiterkammer aus der Beratungspraxis weiß.
In der Praxis lautet hier die Empfehlung: "Wenn Sie keine Krankmeldung haben und auch nicht von der Gesundheitsbehörde mit Bescheid in Quarantäne abgesondert wurden, liegt zwar keine Dienstverhinderung vor - dennoch raten wir Ihnen, auch derartige Empfehlungen von der Hotline Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Für den Fall, dass er sich aus seiner Fürsorgepflicht dazu entscheidet, eine kurzzeitige Dienstfreistellung auszusprechen, könnten Sie dennoch zu Hause bleiben und behalten für diese Zeit Ihren vollen Entgeltanspruch."
Eine wirkliche Problemlösung ist das freilich nicht: Es bräuchte, wie Kopf betont, eine Regelung, durch die eine Empfehlung von 1450 auch verbindlich bedeutet, dass man als Dienstnehmer daheim bleiben kann.