Gute Nachrichten für Fußballfans - die österreichische Nationalmannschaft hat ihren Auftritt in der EM-Gruppenphase um 18 und 21 Uhr. Zumindest zur zweiten Halbzeit kann es ein Großteil der Arbeitnehmer nach Hause schaffen. Doch spätestens am Montag, 13. Juni, ist Schluss mit lustig, wenn Spanien auf Tschechien trifft - um 15 Uhr.

Nicht alle Chefs haben ein Einsehen mit Fußballfans. Wie viel Europameisterschaft der Chef verträgt und wann man als "Foulpelz" einen Anpfiff riskiert, erklären die Rechtsexperten der Arbeiterkammer:

1. Leiberl-Tausch

Ins Österreich-Trikot schlüpfen und in Rot-Weiß-Rot am Arbeitsplatz erscheinen? Der Oberste Gerichtshof vertritt die Meinung, dass das Outfit seriös und betrieblich angepasst sein muss, erklärt der Rechtsexperte der AK. Verkleidungen, auch Faschingsmasken oder Piercings, können grundsätzlich verboten werden. Allerdings müsse es für die Weisung des Chefs eine sachliche Rechtfertigung geben, sie dürfe nicht schikanös sein.

Und wenn die Führungsspitze nun Österreich-Trikots oder Leiberl-Tausch für alle plant, könne man den Kleidertausch verweigern, ohne damit einen Entlassungsgrund zu liefern.

2. Bier im Büro

Ein Flascherl Bier während der Mittagspause, die ja nicht bezahlt wird, kann der Arbeitgeber nicht verbieten, so die Experten. Aber er kann Weisungen erlassen, wonach Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten ist. Besser die Party in den Abend verschieben.

3. Fernsehen

Eine Gelbe Karte, also eine Verwarnung, wird ausgesprochen, wenn der Chef der Meinung ist, er habe eine klare Weisung gegeben, die der Mitarbeiter nicht eingehalten hat - etwa nicht während der Dienstzeit fernzusehen. Verwarnt kann man mündlich oder schriftlich - per Brief, E-Mail oder SMS - werden.

4. Rote Karte

Zwischen Entlassung und Kündigung gibt es wesentliche Unterschiede. Kündigen könne man einen Mitarbeiter immer ohne Angabe von Gründen, so die Experten. Für eine Entlassung brauche es allerdings einen gravierenden Grund. Wer einmal vor dem Fernseher oder mit dem Smartphone/Tablet beim Fernsehen erwischt und verwarnt wird, sollte das unbedingt ernst nehmen. "Wer die Weisungen des Chefs beharrlich missachtet, kann fristlos entlassen werden", erklärt der Experte.

Spaß: für das Betriebsklima essenziell
Spaß: für das Betriebsklima essenziell © (c) Luis Louro - Fotolia (Luis Louro)

5. Spaß

Wenn Mitarbeiter Spaß haben, sind sie produktiver. Die AK-Experten raten deshalb jedem Personalchef, während der EM ein Auge zuzudrücken: "Eine Stunde früher in die Freizeit gehen oder zehn Minuten Arbeitszeit, in denen man über die EM redet, sind gut investiert."

Spaß sei für das Betriebsklima essenziell. "Wenn der Arbeitgeber alles verbietet, kommt es zum Phänomen der stillen Kündigung, dann machen die Leute Dienst nach Vorschrift. Dagegen kann man als Arbeitgeber nichts tun. Laut einer schwedischen Studie gehen dabei 30 bis 40 Prozent an Arbeitsleistung verloren."

6. "Foulpelze"

Wer plant, rechtzeitig zu einem Match zu "erkranken", sollte sich vorsehen. Die AK-Rechtsexperten empfehlen, nicht leichtfertig, Krankenstand zu nehmen. Immer öfter würden Detekteien engagiert. Außerdem sei die Krankenstandsbestätigung eine Privaturkunde, die man in einem Verfahren bezüglich ihrer Richtigkeit bestreiten könne.

Wer Karten für ein Spiel hat und Urlaub bewilligt bekommt, hat nichts zu befürchten. Urlaub kann nicht gestrichen werden: "Eine Urlaubsvereinbarung ist ein Vertrag. Ein Rücktritt ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein vom Obersten Gerichtshof anerkannter Grund ist lediglich der Fall eines Betriebsnotstandes wie etwa Hochwasser oder Feuer. Eine Krankheitswelle ist keiner." Steht die Firma tatsächlich unter Wasser, bekommt man sein Geld samt Stornogebühren von der Firma ersetzt.

7. Live dabei

Wer sich Informationen übers Netz verschafft, riskiert eine Verwarnung. "Der PC ist ein Betriebsmittel des Arbeitgebers, das impliziert keine Privatnutzung", warnt der Experte. Auch bei der Spielanalyse via Handy kann der Chef einem auf die Finger klopfen: "In der Arbeitszeit darf man weder privat mit dem Diensthandy telefonieren noch Radio hören, fernsehen, E-Mails schreiben oder das Internet nutzen. Es sei denn, man holt sich die Genehmigung vom Chef oder es wird eine Privatnutzung in einem finanziellen Rahmen vereinbart." Wobei man beim Radio diskutieren könne, ob es die Arbeit fördere, zum Beispiel im Gastgewerbe.