Zehn Stunden tägliche Normalarbeitszeit sind künftig auch bei Gleitzeitvereinbarungen möglich. Bisher galt das nur in den Branchen, wo dies der Kollektivvertrag vorsah.
Zwölf Stunden Arbeit. Die Möglichkeiten, bei Überstunden zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu beschäftigen, werden ausgeweitet und stehen erstmals auch Betrieben ohne Betriebsrat offen. Dazu kommen Erleichterungen bei Schichtarbeit. Die Durchsetzbarkeit der Abgeltung von Zeitguthaben wird für Arbeitnehmer erleichtert. Dazu kommen effektivere Strafbestimmungen.
Teilzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte erhalten bei Mehrarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent. Der Zuschlag kommt aber nicht sofort zur Anwendung. Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal (oder einem anderen, definierten 3-Monats-Zeitraum) durch Zeitausgleich abgegolten werden.
Schwankungen. Sind saisonale Schwankungen vorhersehbar, kann eine jeweils angepasste Arbeitszeit vereinbart werden. Weiters können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche abstimmen und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren.