Die Nobelrestaurant-Gruppe Plachutta wirbt mit "Wiener Gastlichkeit", die Arbeiterkammer kritisiert deren Umgang mit den Angestellten: Weil sich ein Kellner in der erlaubten Pause selbst gekaufte Erdbeeren mit ca. 50 g Plachutta-Staubzucker versüßte, wurde er vom Chef höchstpersönlich entlassen - zu Unrecht, so das Arbeitsgericht. Mario Plachutta spricht hingegen von massivem Fehlverhalten.
Die Verwendung von etwa 50 Gramm Staubzucker im Wert von nicht einmal 10 Cent, ohne Zustimmung des Dienstgebers, sei kein so gravierender Verstoß gegen die Treuepflicht, als dass dem Dienstgeber nicht die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre. Die Entlassung sei daher nicht gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht laut AK.
Kellner aus der Slowakei
Mario Plachutta rechtfertigt sich in einer Aussendung: Es sei keineswegs um den Warenwert gegangen, sondern um die Vorgangsweise des Betroffenen. Dieser sei ohne zu fragen ins Warenlager gegangen und habe dort ein halbes Kilogramm Staubzucker entnommen, auf einen Teller geleert und damit seine Erdbeeren gesüßt. Außerdem habe es sich um einen Slowaken gehandelt, der lediglich zu Arbeitszwecken temporär nach Österreich komme und seinen Lebensmittelpunkt in der Slowakei habe. "Es verwundert uns, dass gerade diese Interessensvertretung, die dieses System so anprangert, jene Leute und deren massives Fehlverhalten unterstützt", so Mario Plachutta.
Mit der Aussage, dass der Kellner ja ein Slowake war, ist Plachutta gleich ins nächste Fettnäpfchen getreten. Auf Facebook geht die Geschichte seit Tagen um. Dem Koch wird Diskrimenierung vorgeworfen. Es gibt mehrere Veranstaltungen die dazu einladen, Zucker in eines der Restaurants von Plachutta zu bringen.
Für die Arbeiterkammer sind Entlassungen wie jene eines Kellners beim Wiener Nobelwirt Plachutta wegen keine Seltenheit. Insbesondere im Gastgewerbe komme es häufig vor, dass Mitarbeiter wegen Kleinigkeiten entlassen werden, sagte Arbeitsrechtsexpertin Carmen Riedl am Mittwoch zur APA.
So habe die Arbeiterkammer erst kürzlich einen Prozess um eine Kündigung im Krankenstand gewonnen. In diesem Fall hatte sich eine junge Köchin eine Prellung am Arm zugezogen. Als sie am nächsten Tag mit Gips erschien um den Chef die Krankenstandandsbestätigung zu bringen wurde sie entlassen. Im Arbeitsrechtsverfahren warf er ihr vor, sie hätte eine Dose Fanta gestohlen und zog ihr von der Abrechnung noch 200 Euro für angeblich von ihr zerbrochenes Geschirr ab, so Riedl. Das Arbeitsgericht sprach der Köchin 2.500 Euro an Kündigungsentschädigung und Sonderzahlungen zu. Trotz Rechtskraft des Urteils habe der Arbeitgeber noch nicht gezahlt.