Seit Dienstag gibt es einen Erlass des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit zu Maßnahmen im Rahmen des Epidemiegesetzes zur Beschränkung größerer Menschenansammlungen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wie wird die Behörde vorgehen, um die Umsetzung dieser Auflagen umzusetzen?
BEZIRKSHAUPTMANN GERT-ANDRE KLÖSCH: Wir haben den Erlass erst am Mittwoch auf den Tisch bekommen und sind gerade dabei, ihn in einen rechtsgültigen Gesetzestext zu gießen. Grundlage ist das Epidemiegesetz aus dem Jahr 1950. Die Verordnung muss von den Bezirkshauptmannschaften erlassen und kundgemacht werden, damit sie auch rechtskräftig ist. Wir werden das so rasch es geht auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft elektronisch kundmachen.
Hubert Budai