Zur Abfederung der Teuerung schnürte die Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket für die Gemeinden. Mit dem neuen Kommunalen Investitionsgesetz (KIG) wird für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt eine Milliarde Euro bereitgestellt. Das Geld aus den beiden Fördertöpfen der Gemeindemilliarde ist freilich zweckgebunden: Während 500 Millionen Euro für Maßnahmen zur Energieeffizienz vorgesehen sind, ist die andere Hälfte für Investitionen in Vorhaben reserviert. Beim Abrufen der Mittel gilt für die Gemeinden jedoch: Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 Prozent, weshalb sie bei der Verwendung der Mittel die restlichen 50 Prozent selbst aufbringen müssen.