Seit 2021 gibt es in Kärnten ein neues Raumordnungsgesetz, das mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten ist. Deshalb muss der Bebauungsplan der Gemeinde St. Kanzian, der aus dem Jahr 2003 stammt, überarbeitet und angepasst werden. Empfohlen wird auch eine Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzepts (ÖEK). Bis diese neuen Vorgaben erarbeitet sind, gilt ab sofort eine Bausperre für die Dauer von zwei Jahren. Das beschlossen die Mandatarinnen und Mandatare einstimmig in der Gemeinderatssitzung am 17. Mai.