Seit Montag, dem 15. März, dürfen nach den jüngsten Verordnungen der Bundesregierung Jugendzentren wieder ihre außerschulische Kinder- und Jugendarbeit aufnehmen. Bei einer Gruppengröße von maximal zehn Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren und zwei Betreuungspersonen können Veranstaltungen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen wieder durchgeführt werden. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelten eine Covid-19-Testverpflichtung und das Tragen einer FFP2-Maske.