Zur gewünschten Erweiterung der Kernzone der Stadt Völkermarkt erging Mitte Juni ein abschlägiger Bescheid der zuständigen Abteilung im Amt der Kärntner Landesregierung an die Stadtgemeinde Völkermarkt. Nun wird innerhalb der vierwöchigen Frist Beschwerde erhoben. Zuständig ist jetzt das Landesverwaltungsgericht Kärnten. „Wir werden, wie der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen hat, dieses Rechtsmittel ausschöpfen und diesen Bescheid anfechten“, teilt Bürgermeister Markus Lakounigg (SPÖ) mit. Weder er, noch die Amtsleitung, wollten sich inhaltlich dazu äußern. Es wurde darauf verwiesen, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.