An öffentlichen Orten rund um den Klopeiner See muss seit gestern immer abends eine Maske getragen werden. Damit sind Straßenstücke der St. Kanzianer Straße, Turnersee Straße und Klopeinersee Straße gemeint, die unmittelbar in Seenähe sind. Betroffen sind aber auch etliche Gemeindestraßen in der Nähe des Sees sowie die Promenade.
Der Mund- und Nasenbereich muss in der Zeit von 21 bis 2 Uhr Früh abgedeckt sein. Zusätzlich muss zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Wer einen Gastgarten, ein Hotel oder eine andere Betriebsstätte betritt, kann die Maske wieder abnehmen. Die Einhaltung wird von der Polizei kontrolliert: „Wir hoffen, dass sich die Menschen an die Verordnung halten und werden die Einhaltung der Maskenpflicht auch kontrollieren“, so Bezirkspolizeikommandant Klaus Innerwinkler. Die entsprechende Verordnung sieht bei Verstößen eine Geldstrafe bis zu 3600 Euro vor.
Daniela Grössing