Es ist nicht nur das große Weinfest im Herbst, sondern auch die vermehrt auftretenden Initiativen für die Abhaltung von Wochen- und Flohmärkten, die eine gesetzliche Regelung erfordern. So beschloss der Gemeinderat von Sittersdorf bei der Sitzung am Freitag einstimmig die Erstellung einer Marktverordnung. Diese soll regeln, dass am vierten Wochenende im September das Sittersdorfer Weinfest von 10 bis 24 Uhr, der Sittersdorfer Adventmarkt am zweiten Advent einschließlich dem 8. Dezember zwischen 14 und 22 Uhr sowie Wochen- und Flohmärkte von Jänner bis Dezember jeweils am ersten Wochenende von 10 bis 22 Uhr bei rechtzeitiger Anmeldung stattfinden können. Zugelassen sind Nahrungs- und Genussmittel sowie dem Charakter des Marktes entsprechende Waren. Als Standorte wurden das Gemeindezentrum, die Sport- und Freizeitanlage Sittersdorf sowie die Veranstaltungsfläche am Sonnegger See festgelegt.