Zwei ehemalige Vorstände und ein externer Berater des Kärntner Fertighaus-Produzenten Griffnerhaus AG haben sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten müssen. Ein Ex-Vorstand bekannte sich schuldig, während die beiden anderen Angeklagten auf nicht schuldig plädierten. Die Verhandlung wurde vertagt.