Nach einer Änderung im Wasserrechtsgesetz sind Systeme, die das Grundwasser verunreinigen können, wie die Drei-Kammer-Faulanlage, Sickeranlage oder eine nicht dichte Senkgrube, nicht mehr erlaubt. Diese Verordnung des Landes wurde auf Ende 2018 verlängert. Bis dahin möchte auch die Gemeinde Neuhaus möglichst viele Orte an ein zentrales Kanalisationsnetz anschließen. Heuer soll der Anschluss in Schwabegg und Bach fertiggestellt werden. Im Zuge einer Bürgerversammlung in Kogelnigberg, der Ort liegt nicht im Pflichtbereich für die Kanalentsorgung, sprachen sich 80 Prozent der Bewohner für einen Anschluss an das zentrale Kanalnetz der Gemeinde aus. Konkret geht es um 13 Häuser. „Wir sehen das als Serviceleistung für die Bürger. Im Zuge der Kanalarbeiten haben wir in der Nähe sowieso eine Pumpstation errichten müssen, der Anschluss wäre kein Problem“, sagt Bürgermeister Gerhard Visotschnig.
Daniela Grössing