Für die Leiterbesetzung einer zweisprachigen Volksschule sollen im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes vorrangig zweisprachige Bewerber in Betracht gezogen werden. „Wenn jemand nicht Slowenisch kann, fehlen ihm wesentliche Teile der Kommunikations-, Führungs- und Beratungskompetenz“, sagte Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger im Oktober in einem ORF-Interview.