Ein „besorgter Steuerzahler“ hat in der ersten Jahreshälfte alle Bürger der Gemeinde Globasnitz angezeigt, die nicht über eine dem Gesetz entsprechende Abwasserentsorgung verfügen. Betroffen sind mehr als 400 Globasnitzer. Sie haben keine dichte Senkgrube, was nach einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes Ende 2015 nicht mehr erlaubt war. Mit Anfang September wurde die Verordnung des Landes auf Ende 2018 verlängert. Neben Globasnitz errichten vier weitere Kärntner Gemeinden gerade einen Kanal. „Wir sind mit allen zusammengesessen, um zu wissen, bis wann eine Kanalisation errichtet werden kann und haben uns auf 2018 geeinigt. Aber es geht nicht ums Abstrafen, es geht um das Grundwasser. Mit Strafen alleine hat man noch keinen Kanal“, sagt Landesrat Rolf Holub (Grüne).