Seit gestern – zwei Tage vor Silvester – ist im gesamten Bezirk Völkermarkt per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) nach dem Forstgesetz das Feuerentzünden und Rauchen im Wald „als Vorbeugungsmaßnahme wegen besonderer Brandgefahr“ verboten. „Aufgrund der herrschenden Trockenheit, die die Entstehung von Waldbränden besonders begünstigt.“ Das gilt laut Verordnung sowohl für den Wald als auch dessen Gefährdungsbereich (also alle waldnahen Flächen, ohne Rücksicht auf die Kulturgattung). Ein Zuwiderhandeln gegen das Verbot wird mit einer Geldstrafe bis zu 7270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet. Die Verordnung gilt bis Ende Februar.