Seit knapp über einem Jahr ist das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (K-KBBG) in Kraft. Ein Kernstück der vor der Landtagswahl 2023 einstimmig beschlossenen Gesetzesnovelle war die schrittweise Absenkung der Gruppengrößen von 25 auf 20 Kinder bis zum Kindergartenjahr 2027/28. Doch in der Vorwoche stiegen SPÖ und ÖVP aufgrund der finanziellen Situation des Landes auf die Bremse. Die Mittel im höher dotierten Bildungsbaufonds zur Unterstützung von Kindergartenprojekten in den Kommunen werden eingefroren. Die Anzahl der Kinder pro Gruppe bleibt damit vorerst bei 24, weshalb Städte und Gemeinden auf geplante Zubauten und hohe Ausgaben verzichten können.