Eine aktuelle Kundmachung auf der elektronischen Amtstafel überrascht: „Die Stadtgemeinde Völkermarkt beabsichtigt gemäß §§ 31 und 42 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021, LGBI. Nr. 59/2021, für innerstädtische Gebiete die Abgrenzung des bestehenden Stadtkerngebietes neu festzulegen“, heißt es dort in der Einleitung. Überraschend ist der Eintrag deshalb, da die Gemeinde bereits vor einigen Jahren in der Ära von Alt-Bürgermeister Valentin Blaschitz (SPÖ) die Erweiterung des Stadtkernes in Richtung Norden über die Packer Straße (B 70) hinaus beantragt hat, die durch einen negativen Bescheid der zuständigen Abteilung im Amt der Kärntner Landesregierung abgelehnt wurde. Danach zog die Bezirksstadt vor das Landesverwaltungsgericht, um das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Bescheid zu erheben, das jedoch im September 2020 wegen eines Formalfehlers abgewiesen wurde.