Am Ostufer des Klopeiner Sees müssen jetzt Parker genauer aufpassen: Beim Badehaus, beim Strandbad Krainz und dem Restaurant Seerose wird jetzt seit Februar nämlich kontrolliert. „An stark frequentierten Tagen waren Abstellflächen aufgrund von Fremdparkern Mangelware. Aus diesem Grund reifte der Entschluss, eine digitale, kostenpflichtige Kennzeichenerkennung für meine Parkflächen zu installieren“, begründet Grundbesitzer Stefan Krainz die Umstellung.
Wie funktioniert die neue Parkkontrolle? „Bei der Einfahrt werden die Autokennzeichen mittels Kamera erfasst, die Parkdauer wird genau aufgezeichnet. Unverhältnismäßige Parkvorgänge werden identifiziert und Nichtkunden herausgefiltert. Damit soll erreicht werden, dass wertvoller Parkraum ausschließlich den Kunden des Badehauses, des Strandbades und der ‚Seerose‘ zur Verfügung steht“, so Krainz. Die erste Stunde kostet 4 Euro, für jede weitere Stunde sind 2 Euro zu zahlen. Für ein Tagesticket (24 Stunden) werden 20 Euro verlangt.
Horst Jernej, seit 13 Jahren Pächter des Restaurants „Seerose“, das heuer auch erstmals im Winter geöffnet hat, kann die Aufregung verstehen, ist aber um Beruhigung bemüht. „Für unsere Gäste ist das Parken nach wie vor kostenlos und einem ungestörten Aufenthalt steht auch weiterhin nichts im Wege. Die neue Parkregelung richtet sich in erster Linie an Fremdparker“, stellt der Gastronom fest. Für seine Gäste gilt: Das Kennzeichen wird bei der Einfahrt erfasst und nach dem Besuch des Restaurants wird am Parkautomaten nach Eingabe des Kennzeichens der QR-Code auf der Rechnung gescannt, um das Gratis-Parken zu aktivieren. Dies gilt während der Öffnungszeiten sowie für die Tagesgäste des Strandbades und des Badehauses. Saison- und Jahreskartenbesitzer wurden bereits erfasst und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Saftige Strafe
Vergisst man den QR-Code auf der Rechnung zu scannen, wird eine saftige Strafe von 120 Euro fällig, die von der Firma „Avantpark“, Spezialist für digitale Parkraumbewirtschaftung, eingehoben wird. Kommt man dieser Zahlungsaufforderung nicht nach, behält sich die Firma vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. „Der Pächter oder Verpächter bekommt nichts von den Strafgebühren“, stellt Jernej fest. Für Lieferanten und für Kunden, die Speisen abholen, gilt ein 20-minütiges Zeitlimit. Gäste diverser Feierlichkeiten, die keine Rechnung erhalten, bekommen vom Zahlkellner einen Ausfahrts-QR-Code, der zum einmaligen Ausfahren berechtigt und maximal 48 Stunden gültig ist. „Da am Ostufer viel Neues geplant ist, ist durch diese Regelung für unsere Gäste auch in Zukunft das Gratis-Parken möglich“, so Jernej.
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Herbert Hollauf