Das Osterwochenende naht. Traditionell stellt sich die Frage: Sind Osterfeuer erlaubt oder nicht? Antwort: Es kommt aufs Detail drauf an.

Osterfeuer sind in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich zulässig. Brauchtumsfeuer sind allerdings der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen zu melden und es ist außerdem eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bekanntzugeben. Es dürfen ausschließlich biogene Materialien verbrannt werden – also unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub.

Feuerverbot im Bezirk Villach-Land

Außerhalb des bebauten Gebietes ist auf etwaige zu Ostern aufrechte Waldbrandverordnungen aufgrund von Trockenheit zu achten. Eine solche hat die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land am 21. März 2023 erlassen, wonach das Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten werden. Dieser Gefährdungsbereich sind waldnahe Flächen mit einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Wald. "Wir halten uns an dieses Verbot und erteilen keine Ausnahmegenehmigungen", bestätigen einige Gemeinden, wie Finkenstein, St. Jakob/Ros. oder Treffen. 

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung wird nach dem Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe von 7270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft.

Bewilligung durch Gemeinde notwendig

Im bebauten Gebiet greift zusätzlich die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung. Jedenfalls müssen der zuständige Bürgermeister bzw. die zuständige Bürgermeisterin das Osterfeuer bewilligen.

Im Bezirk Villach-Land erfolgte solch eine Bewilligung in einer Handvoll von Gemeinden. "Natürlich unter Einhaltung aller Auflagen", bestätigen die jeweiligen Bürgermeister:

  • In Arriach ist ein Osterfeuer bei der katholischen Kirche geplant
  • In Feistritz/Gail wird ein Feuer bei der Pfarrkirche gezündet
  • In Rosegg gibt es gleich drei Osterfeuer: beim Schloss, bei der Kirche St. Martin und in Bergl/Emmersdorf bei der Wehr
  • In Velden werden Osterfeuer auf der Skipiste in Fahrendorf, sowie bei den Kirchen in  Dröschitz und Selpritsch zu sehen sein
  • In Wernberg sind Osterfeuer in Föderlach und beim Kloster geplant

Im Bezirk Villach-Stadt wurden wurden fünf Osterfeuer angemeldet und genehmigt: zwei in Pogöriach und je eines in Vassach, Zauchen und Landskron. Bürgermeister Günther Albel: "Auch wenn es ein Mancher anders sieht, bin ich dagegen, Osterfeuer zu verbieten. Es geht auch darum, die christlichen Bräuche zu erhalten."