Der Fall klingt nach Satire, wurde in der Kärntner Gemeinde Treffen allerdings Realität. Weil eine 92-jährige, alleinlebende Pensionistin nicht alle Anrufe zu einer gesetzlich-verpflichtenden Mikrozensus-Umfrage der Statistik Austria beantwortet hat, erhielt sie kürzlich einen eingeschriebenen Brief der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land. Die Botschaft: 100 Euro Geldstrafe oder 15 Stunden Gefängnis. "Die Frau hat sich völlig verzweifelt an uns gewandt, wir wollen nun versuchen, ihr zu helfen", schildert der Treffner Bürgermeister Klaus Glanznig (SPÖ).
"Müssen dies leider melden"
Der zuständige Bezirkshauptmann Bernd Riepan bestätigt den Fall. "Bei uns ist eine Meldung eingegangen und wir müssen dieser nachgehen. Die Bezirkshauptmannschaft hat eine Strafverfügung ausgestellt, die Frau kann gegen diese noch Einspruch erheben", sagt er. Auch die Statistik Austria verweist auf eine Gesetzespflicht. "Der Mikrozensus bildet die Basis für diverse gesellschaftlich-relevante Faktoren, wie etwa der Inflation. Es ist äußert wichtig, in die Erhebung alle Gesellschaftsschichten einzubeziehen. Die Umfrage wird in fünf Teilen durchgeführt. Im ersten wird sehr umfassend abgefragt, folglich über Monate eine Aktualisierung der Daten vorgenommen. Im konkreten Fall war die Dame zweimal erreichbar, in der dritten Welle hat sie auf mehrere Anrufe und einen RSB-Brief nicht reagiert und beim vierten Teil war sie wieder erreichbar", heißt es aus der Organisation.
Kommentar zum Thema
Gerade mit älteren Menschen gäbe es immer wieder solche Vorfälle. "Wir versuchen, ihnen alles sehr ausführlich zu erklären, wir weisen sie darauf hin, dass sie die Befragung an eine nahestehende Person abgeben können und wir erinnern des Öfteren an offene Antworten. Kommen diese dennoch nie, müssen wir leider eine Meldung machen", heißt es seitens der Statistik Austria.
Frau wird noch einmal kontaktiert
Im konkreten Fall wird die 92-Jährige also noch einmal, nämlich für die offene fünfte Welle, kontaktiert. Gegen die Strafverfügung kann sie noch Einspruch erheben. Eine gute Nachricht gibt es für sie aber schon vorab: "Wird die Strafe nicht erlassen, werde ich sie aus meiner privaten Kasse bezahlen", sagt Bürgermeister Glanznig.