"Holen Sie Ihr Geld zurück!" Unter diesem Motto lädt die Arbeiterkammer Kärnten ab 27. Februar wieder zu den Steuerspartagen. Der kostenlose telefonische Steuerservice wird bis einschließlich 1. April und auf Freitagnachmittag und Samstag ausgedehnt. "Gerade in Zeiten der Teuerung, wenn das Geld am Konto knapp ist, zahlt es sich doppelt aus, rasch den Steuerausgleich zu machen", appelliert AK-Präsident Günther Goach. Nach Vereinbarung können die Steuerspartage entweder telefonisch oder persönlich in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch kann auch gleich der Steuerausgleich – über FinanzOnline – erledigt werden.

Unterlagen bei der Hand haben

Sämtliche Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline sollten griffbereit liegen. Zusätzlich sollten die Pendler die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Sowie jene, die Unterhalt oder Alimente bezahlen, benötigen die tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen über den festgesetzten Betrag. Bis zu fünf Jahre rückwirkend kann der Steuerausgleich erledigt werden, heuer für die Jahre 2018 bis 2022.

Wichtige Änderungen für 2023

Der Familienbonus Plus für Kinder unter 18 Jahren wurde rückwirkend für 2022 von bis zu 1500 auf bis zu 2000 Euro erhöht. Auch der Kindermehrbetrag wurde auf 550 Euro aufgestockt.
Aufgrund der hohen Treibstoffkosten wurde die Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht.
Jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, bekommen aufgrund der Negativsteuer 2022 bis zu 1550 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1610 Euro möglich.
Für den Austausch des Heizkessels oder eine thermische Sanierung kann eine sogenannte Öko-Sonderausgabepauschale beantragt werden.
Weitere Änderungen sind auch bei dem Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, bei dem Unterhaltabsetzbetrag, bei Begräbniskosten und bei dem Teuerungsabsetzbetrag vorgenommen worden.

Persönlichen Termin vereinbaren

Zu allgemeine Steuerfragen kann man sich unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder telefonisch unter 050 477-3002 (Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12 Uhr) informieren.

Die AK-Steuerexperten erledigen die Arbeitnehmerveranlagung am Telefon bis einschließlich 1. April auch Freitagsnachmittag und Samstag. Unter 050 477-5115 sind die Villacher Experten für die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins erreichbar.